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Nidwalden

Nidwalden beginnt am Freitag mit der Auszahlung von Härtefallgeldern

Der Kanton unterstützt in einer ersten Runde 120 Unternehmen mit insgesamt 12,33 Millionen Franken. Davon werden 8,6 Millionen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen ausbezahlt.

183 Gesuche für Härtefallunterstützung sind in der ersten Eingaberunde bei der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektion eingereicht worden. Davon seien 170 vollständig ausgefüllt und korrekt eingegangen und entsprechend bearbeitet worden, schreibt die Direktion in einer Medienmitteilung. 85 der Gesuche stammen aus der Gastronomie und Beherbergungsbranche, 22 aus dem Detailhandel. Die restlichen Gesuche verteilen sich auf weitere Branchen, die ebenfalls stark von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen sind. «Die Pandemie ist noch nicht zu Ende und es gelten noch immer weitreichende Einschränkungen. Diese haben gravierende Auswirkungen auf viele Unternehmen. Entsprechend dürften in den nächsten Tagen und Wochen noch zahlreiche weitere Gesuche eingehen», wird Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger in der Meldung zitiert. Seit Mitte Februar seien bereits zwölf weitere Anträge gestellt worden, die nun in den kommenden Wochen bearbeitet werden.

Nach der materiellen Prüfung der Gesuche durch die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) habe nun die kantonale Entscheidungskommission über Annahme der bis zum 15. Februar eingegangenen Gesuche sowie die jeweilige Höhe und Art der Finanzhilfe entschieden. Die Kommission besteht aus dem Finanzdirektor, dem Volkswirtschaftsdirektor und einem Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerbeverbandes. Von den 170 Gesuchen seien 120 als anspruchsberechtigt taxiert worden, hält die Volkswirtschaftsdirektion fest. Dabei sei auch berücksichtigt worden, dass der Bundesrat am 24. Februar eine Verlängerung der behördlich verordneten Schliessung bestimmter Unternehmen – etwa Gastronomiebetriebe und Fitnesscenter – bis sicher am 22. März 2021 beschlossen habe. Dies hätten die gesuchstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Anträge noch nicht abschätzen können. «Die kantonale Entscheidungskommission hat jenen Unternehmen Härtefallfinanzhilfen zugesprochen, bei denen aus den Unterlagen hervorgegangen ist, dass ihre Existenz und die angebotenen Arbeitsplätze aufgrund der Covid-19-Situation gefährdet sind», betont Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Ablehnung hat unterschiedliche Gründe

Bei 24 Gesuchen stellte die Entscheidungskommission fest, dass die vom Bund vorgegebenen Anforderungen für Härtefallfinanzhilfen nicht erfüllt sind. Weitere 26 Gesuche hätten sämtliche Anforderungen für Härtefall-Finanzhilfen erfüllt, jedoch sei die Entscheidungskommission zum Schluss gekommen, dass sich deren Geschäftszahlen – insbesondere Umsatz und provisorisches Jahresergebnis 2020 – seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht derart kritisch entwickelt hätten, dass die Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet sind. «Nicht jedes Unternehmen, das ins Härtefallprogramm kommt, hat automatisch Anspruch auf Unterstützung», erklärt Othmar Filliger auf Anfrage.

«Oberstes Ziel des Härtefallprogramms ist es, die Substanz von Unternehmen, die vor der Corona-Krise rentabel gewesen sind, soweit zu erhalten, dass diese trotz der andauernden Pandemie überlebensfähig bleiben»,

so Filliger. «Unternehmen, die in keinster Weise in Ihrer Existenz gefährdet sind und bei denen der Umsatz nicht derart stark eingebrochen ist, dass Arbeitsplätze gefährdet sind, haben keinen Finanzbedarf im Sinne des Härtefallprogramms. Entsprechend werden diesen Unternehmen auch keine Härtefall-Finanzhilfen ausbezahlt.» Die Unternehmen hatten sich bei der Eingabe Ihrer Gesuchsunterlagen am Szenario zu orientieren, dass die Einschränkungen aufgrund der Pandemie bis im kommenden Sommer aufgehoben sein würden. Der Landammann drosselt zu hohe Erwartungen, wonach die staatliche Finanzhilfe für sämtliche Corona bedingten Verluste aufkommen könne.

Insgesamt habe die Entscheidungskommission den 120 Unternehmen Härtefallgelder in der Höhe von 12,33 Millionen Franken zugesprochen, so die Mitteilung weiter. Gemäss kantonaler Verordnung werden 70 Prozent (8,63 Millionen) in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen ausbezahlt, die restlichen 30 Prozent als Bürgschaften für Darlehen. Solche würden vor allem dort eingesetzt, wo besonders grosser Finanzbedarf bestehe. Pro Unternehmen können bis zu 750'000 Franken an Darlehen gewährt werden, bei nicht rückzahlbaren Beiträgen liegt die Obergrenze bei 300'000 Franken.

Betrag übersteigt derzeitiges kantonales Härtefallprogramm

Der gesprochene Totalbetrag übersteige die derzeit im Härtefallprogramm zur Verfügung stehenden 10,43 Millionen Franken, hält die Volkswirtschaftsdirektion weiter fest. Die Entscheidungskommission halte dies für vertretbar, da der Bundesrat angekündigt habe, das Programm schweizweit von bisher 2,5 auf 10 Milliarden Franken ausdehnen zu wollen. Auf kantonaler Ebene habe der Regierungsrat mit einer Notverordnung den Weg für eine damit einhergehende Aufstockung der Mittel auf bis zu 27,6 Millionen Franken bereits geebnet. Das Bundesparlament befindet in der aktuellen Frühjahrssession über die Erhöhung.

Härtefallgesuche könnten nach wie vor eingereicht werden. Sie werden durch die kantonale Entscheidungskommission dann behandelt, wenn das Bundesparlament über die Aufstockung der Härtefallfinanzhilfen beschlossen hat.

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