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Nidwalden

Nach zwei Unfällen in Folge: Junger Nidwaldner verliert Fahrausweis auf Probe

Das Bundesgericht klärt eine grundlegende Frage. Nach zwei Unfällen verliert ein Nidwaldner Neulenker seinen Führerausweis auf Probe.

Beim Rückwärtsfahren übersah er die Velofahrerin. Die Frau stürzte und zog sich dabei eine Platzwunde und Prellungen zu. Am Steuer sass an jenem Tag im Juni 2018 ein junger Mann, der den Führerausweis erst auf Probe hatte. Die Staatsanwaltschaft Nidwalden verurteilte ihn wegen fahrlässiger einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von 200 Franken. Weil er den Strafbefehl nicht anfocht, wurde der Schuldspruch rechtskräftig.

Auf den Tag drei Monate nach der Kollision mit der Velofahrerin verursachte der Neulenker einen zweiten Unfall. Dieses Mal war er mit einem Militärfahrzeug unterwegs, drei seiner fünf Mitfahrer erlitten leichte Verletzungen. Zum Selbstunfall kam es «wegen nicht angepasster Geschwindigkeit». In der Folge annullierte das Verkehrssicherheitszentrum Ob- und Nidwalden den Führerausweis auf Probe. Für den jungen Mann bedeutet dies: Nochmals von vorne beginnen. Einen neuen Lernfahrausweis gibt es in solchen Fällen frühestens ein Jahr nach dem zweiten Vorfall – sofern ein verkehrspsychologisches Gutachten die Eignung der Person bestätigt. Und erst wenn die Fahrprüfung erneut bestanden ist, wird ein neuer Ausweis auf Probe ausgestellt.

Höchstrichterliche Antwort auf umstrittene Frage

Damit wollte sich der Neulenker nicht abfinden, er zog den Entscheid weiter ans Nidwaldner Verwaltungsgericht. Weil der gewünschte Erfolg ausblieb, wandte er sich ans Bundesgericht. Dort wiederholte er seine Forderung, der Führerausweis auf Probe sei ihm wieder zu erteilen. Sein Hauptargument: In seinem Fall sei die von der Vorinstanz beigezogene Bestimmung nicht anwendbar. Diese sieht bei einer zweiten Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, die zu einem Ausweisentzug führt, die Annullation des provisorischen Führerausweises vor. Denn das Administrativverfahren auf Grund der Kollision mit der Velofahrerin sei zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls noch nicht abgeschlossen gewesen.

Damit wirft der Nidwaldner eine Frage auf, die bislang vom Bundesgericht noch nicht geklärt worden ist: Verfällt der Führerausweis auf Probe auch dann, wenn es zu einem zweiten Vorfall kommt, bevor ein Entscheid über die Sanktionierung der ersten Widerhandlung gefällt worden ist? Wie die Antwort lauten soll, ist unter Juristen umstritten. Ein Teil der Rechtswissenschaftler schlägt vor, in solchen Fällen die Gesetzesverstösse zusammen zu betrachten und zu sanktionieren, wie dies im Strafrecht bei der Festlegung von Strafen für mehrere Taten gemacht wird.

Auf Niederlage vor Gericht folgt hohe Rechnung

Doch mit dieser Position sind die fünf Bundesrichter nicht einverstanden. Sie halten in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Leitentscheid fest: Weil das Gesetz selbst bei einer leichten zweiten Widerhandlung, die einen Entzug rechtfertigt, zwingend den Verfall des Führerausweises auf Probe vorsehe, würde eine Gesamtbeurteilung beider Vorfälle die Fahrzeuglenker, die innerhalb kurzer Zeit für mehrere Entzugsgründe sorgen, gegenüber jenen privilegieren, die dies in grösseren zeitlichen Abständen tun. «Eine solche Privilegierung wäre indes ungerechtfertigt, geht doch für die Sicherheit im Strassenverkehr in der Regel von Ersterem die grössere Gefahr aus als von Letzterem.» Das Bundesgericht erinnert zudem an den ersten Unfall, der zum Sturz und leichten Verletzungen einer Velofahrerin führte, und kommt zum Schluss:

«Von einem Fahrer, der im Strassenverkehr bereits eine andere Person – und sei es auch nur leicht – verletzt hat, darf ohne weiteres ein besonderes Mass an Verantwortungsbewusstsein und an sorgfältigem künftigen Fahrverhalten erwartet werden.»

Die Beschwerde des Neulenkers wird abgewiesen; er wird für die Gerichtsverhandlung eine Rechnung über 3000Franken sowie die Folgekosten auf dem Weg zum neuen Führerausweis auf Probe bezahlen müssen.

Bundesgerichtsurteil 1C_621/2019 vom 23.April 2020

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