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Neudorf

Motorradfahrer bei Kollision mit Reh verletzt – Reh auf der Stelle tot

In Neudorf ist ein Motorradlenker mit einem Reh zusammengestossen, welches die Strasse überquerte. Der Töfffahrer kam zu Fall und verletzte sich beim Sturz. Das Reh erlag noch vor Ort den Verletzungen.
Am Motorrad des Verunfallten entstand hoher Sachschaden. (Bild: Luzerner Polizei (Neudorf, 3. Mai 2021))

(zim) Am Montag, 3. Mai, fuhr ein Motorradlenker kurz nach 16 Uhr auf der Luzernerstrasse von Beromünster Richtung Neudorf. Nach dem Flugplatz Beromünster flüchteten mehrere Rehe von der Wiese her und überquerten die Strasse. Das erste Reh wurde vom Motorrad seitlich-frontal erfasst, wie die Luzerner Polizei am Dienstag mitteilte. Der Töfffahrer kam zu Fall und verletzte sich dabei. Er wurde in ärztliche Behandlung gebracht. Das Reh war laut Polizeiangaben auf der Stelle tot. Am Motorrad entstand ein Sachschaden von rund 5000 Franken.

Vorsicht Wildwechsel

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor Wildtieren. Strassen durchqueren Wege, die Wildtiere auf der Suche nach Nahrung und Schutz regelmässig überqueren – sogenannte Wildwechsel. Wildtiere sind besonders in der Dämmerung auf Nahrungssuche oder begeben sich in ihre Ruhezonen. Diese Zeit fällt zwischen Herbst und Frühling in den Berufsverkehr. Deshalb ist zu dieser Tageszeit besondere Aufmerksamkeit geboten.

Um sich selbst, sein Fahrzeug und die Wildtiere zu schützen, sollten laut Angaben der Polizei folgende Dinge beachtet werden:

  • Entlang von Feldern, Wäldern, Hecken und an Strassen, die mit dem Verkehrssignal «Wildwechsel» gekennzeichnet sind, ist das Tempo anzupassen.
  • Aufmerksam den Strassenrand beobachten.
  • Im Wald damit rechnen, dass jederzeit ein Wildtier aus dem Gebüsch auftauchen kann. Besonders Rehe und Hirsche tun dies mit hohem Tempo und in hohen Sprüngen. Nicht selten sind mehrere Tiere unterwegs.
  • Falls Wild im Scheinwerferlicht auftaucht, sofort bremsen, abblenden (damit die Tiere nicht erstarrt stehen bleiben) und hupen, um sie aufzuschrecken.

Wurde dennoch ein Wildtier erfasst, ist der Fahrzeuglenker beziehungsweise die Fahrzeuglenkerin für die Regelung des Falls und die Sicherheit der nachkommenden Verkehrsteilnehmer verantwortlich.

  • Unverzüglich anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Diese meldet den Fall dem verantwortlichen Jagdaufseher, welcher die allfällige Suche organisiert und/oder das Wildtier erlöst. Er stellt auch die erforderliche Versicherungs-Bescheinigung aus.
  • Wer den Wildtierunfall nicht meldet, einem Tier den «Todesstoss» versetzen will oder den Tierkadaver mitnimmt, macht sich strafbar.
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