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Nidwalden

Mit dem Messer raubte er Leute aus – nun will sich der junge Mann bessern

Ein junger Obwaldner hat Leute ausgeraubt, Diebstähle verübt und Drogen gehandelt. Dafür hat er nun vor dem Nidwaldner Kantonsgericht eine vierjährige Freiheitsstrafe erhalten, darf stattdessen aber eine Lehre in einer Jugendanstalt machen.

Er war damals erst 20 Jahre alt – aber schon voller krimineller Energie. Der junge Mann aus Obwalden beging über mehrere Jahre hinweg diverse Straftaten, die unter anderem bewaffneten Raub, Drogenhandel und Diebstähle umfassen. Nicht nur in Obwalden trat der Mann dabei in Aktion, auch in Nidwalden und Luzern war er aktiv.

«Die Anklageschrift ist nicht ganz klein ausgefallen», sagte die Nidwaldner Kantonsgerichtspräsidentin am Donnerstagmorgen im Stanser Gerichtssaal, wo die Delikte in einem abgekürzten Verfahren abgehandelt wurden. Der geständige Mann einigte sich also schon im Vorfeld mit der Nidwaldner Staatsanwaltschaft auf ein bestimmtes Strafmass, welches das Dreiergericht nun noch absegnen musste.

Als Kopf der Gruppe hervorgetan

Die besagte Anklageschrift listet 16 Straftatbestände auf, die innerhalb von drei Jahren zusammengekommen sind. Neun Bundesordner haben die Untersuchungen dazu gefüllt, wie die Gerichtspräsidentin veranschaulichte. Als schwerwiegendste Delikte hob der Staatsanwalt daraus die Raubüberfälle hervor, bei denen der Mann auch ein Messer verwendete, um seine Drohungen gegenüber den meist minderjährigen Opfern glaubhaft zu machen. Dabei habe sich der Mann auch mehr als einmal als Kopf der Gruppe hervorgetan, in welcher er und Kollegen die Taten verübten. Die Mittäter wurden oder werden in eigenen Verfahren bestraft.

Zu zwei solchen Raubüberfällen kam es beispielsweise eines Abends in Nidwalden. Zusammen mit zwei Komplizen begab sich der junge Mann quasi auf einen Raubzug durch Stans. Alkoholisiert fuhren sie im Auto durchs Dorf, trafen auf ihr erstes Opfer und nötigten dieses dazu, in den Wagen zu steigen. Im Gebiet Gnappiried kamen die drei Täter dann zur Sache. Als das männliche Opfer angab, kein Geld dabeizuhaben, zog der Angeklagte ein Messer aus der rechten Hosentasche, hielt es dem Opfer an den Hals und drohte, dass er ihn abstechen werde, wenn er nur einen Cent bei ihm finden würde, wie es in der Anklageschrift heisst. Geld fand er offenbar keines, doch nahmen die drei ihrem Opfer ein iPhone, einen Gucci-Gürtel und eine Baseballkappe ab.

Rund eine Stunde später sahen die drei ihre nächste Gelegenheit für einen Raub, als sie mit ihrem Auto die Kantonalbank in Stans passierten und auf einen weiteren jungen Mann trafen. Als auch dieser angab, der Forderung nach Geld nicht nachkommen zu können, wurde der Angeklagte aggressiv: «Ich sage es dir nur einmal freundlich, gib mir deine Tasche!» Auch hierbei sorgte wiederum das Messer für Nachdruck. «Mach keinen Scheiss, sonst ...», sagte er laut Anklageschrift zum Opfer, um danach sein T-Shirt anzuheben und dem Bedrohten so sein Messer im Hosenbund zu zeigen. «Ich kann dich auch gleich hier abstechen.»

Geständig und kooperativ

Es sei bei den Rauben zwar meist um kleine Geldbeträge oder Alltagsgegenstände gegangen, sagte der Staatsanwalt. Nichtsdestotrotz seien es nicht nur Bagatellen gewesen. Aus nichtigen Gründen habe er zudem die Diebstähle begangen, bei denen er in einem Fall in ein Gebäude eingebrochen ist. Auch während laufender Untersuchungen sei der Mann weiter straffällig geworden, was ihm bei der Bestimmung der Strafe nicht zugutegekommen sei. Auf der anderen Seite habe er sich weitgehend geständig und kooperativ gezeigt. Ein psychiatrisches Gutachten habe ausserdem verschiedene Persönlichkeitsstörungen beim damals drogen- und alkoholabhängigen Mann aufgezeigt.

Unter dem Strich ergibt sich für den jungen Obwaldner nun eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten, wovon er schon über 200 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat. Die Haftstrafe wird jedoch aufgeschoben, zu Gunsten einer «Massnahme für junge Erwachsene». Hierbei ist er – bereits seit über einem Jahr – in einer speziellen Einrichtung im Kanton Baselland untergebracht, wo er eine handwerkliche Lehre machen kann. Auch in einer Therapie befindet sich der Mann heute.

Schulden von etwa 30'000 Franken

Die Gerichtspräsidentin wies den jungen Mann darauf hin, dass eine solche Massnahme nicht nochmals möglich wäre, würde er dereinst wieder rückfällig. Der Mann beteuerte, dass er in seiner Zukunft anderes vorhabe, als wieder kriminell zu werden. Eine Handelsfachschule zu absolvieren und dann seine Schulden abzubezahlen, das seien seine Ziele. Mit Geldstrafe (1800 Franken), Busse (700 Franken), Verfahrenskosten und Opferforderungen belaufen sich letztere auf ungefähr 30'000 Franken.

Was seine Taten für Konsequenzen nach sich ziehen könnten, sei ihm damals nicht wirklich bewusst gewesen, sagte der Mann zum Schluss. «Ich war psychisch nicht so fit und einfach ‹in diesem Film drin›.» Für viele Leute hätten seine Taten Folgen gehabt, erklärte ihm die Gerichtspräsidentin: für die Behörden, seine Familie, seine Opfer. «Ich möchte einfach, dass Ihnen das bewusst ist.» Sein zuverlässiges und pflichtbewusstes Verhalten, das er in der Massnahmenanstalt an den Tag lege, stimmten sie jedoch hoffnungsvoll. «Sie sind auf einem guten Weg.»

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