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Nidwalden

Mehr Geld für Landwirte in Nidwaldner Hochwasserentlastungsgebieten

In Nidwalden werden Schäden an Böden und Kulturen, die in Hochwasserentlastungsgebieten entstehen, neu zu 100 Prozent und nicht mehr nur zu 90 Prozent entschädigt.

Der Landrat hat am Mittwoch eine Teilrevision des Hilfsfondsgesetzes nach erster Lesung mit 56 zu 0 Stimmen gutgeheissen und den Selbstbehalt von 500 Franken aufgehoben.

Begründet wurde die Erhöhung der Entschädigung im Landrat damit, dass die Eigentümer in Hochwasserentlastungsgebieten zusätzliche Lasten zugunsten anderer Grundeigentümer und ganzer Dörfer erbringen würden. Beatrice Richard (FDP) sagte, diesem Umstand müsse genügend Rechnung getragen werden. Es handle sich um einen klassischen Solidaritätsauftrag, sagte Thomas Wallimann (Grüne).

Der Nidwaldner Hilfsfonds unterstützt Grundeigentümer, deren nichtversicherbare Böden oder Kulturen durch ein Naturereignis Schaden erlitten haben. Sein Ziel ist eine Milderung des Schadens. Die Vergütungssätze liegen für Waldböden bei 30 Prozent, für Kulturböden bei 60 Prozent und in Hochwasserentlastungsgebieten zur Zeit noch bei 90 Prozent.

Umstritten war im Landrat, ob die Bagatellgrenze von 500 Franken, wie von der Regierung vorgeschlagen, im Falle der Hochwasserentlastungsgebiete aufgehoben werden soll. Der Rat folgte der Regierung mit 40 zu 14 Stimmen.

Mehrmals kleinere Schäden

Armin Odermatt (SVP) sagte, die Grundeigentümer in Hochwasserentlastungsgebieten hätten kein Verständnis, wenn sie einen Selbstbehalt zu tragen hätten. Otmar Odermatt (CVP) wies darauf hin, dass es in einem Jahr auch mehrere Male kleine Schäden geben könne. Für die Beibehaltung der Bagatellgrenze angeführt wurde der Verwaltungsaufwand und dass die Solidarität hier nicht grösser sein solle als etwa bei Sozialhilfe- oder Flüchtlingsthemen.

In Nidwalden gibt es fünf Hochwasserentlastungsgebiete. Seit 2011 hat der Nidwaldner Hilfsfonds für 19 Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten Vergütungen in der Gesamthöhe von 115'000 Franken ausbezahlt.

Die Teilrevision des Hilfsfondsgesetzes geht auf eine Motion zurück, die das Kantonsparlament vor bald zwei Jahren gutgeheissen hatte.

sda

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