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Nidwalden

Maskenpflicht in Ob- und Nidwalden: Menschenverstand und Fingerspitzengefühl sind gefragt

Zentralbahn und Postauto haben schon über vier Monate Erfahrung mit der Maskenpflicht. Sie ziehen eine positive Bilanz. Bei Leuten mit Masken-Dispens kann's schon mal Unklarheiten geben.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht seit vier Monaten. (Bild: Peter Schneider / Keystone)

Matthias Piazza

Sie gilt im öffentlichen Verkehr schon seit dem 6. Juli. Am Montag wurde die Maskentragpflicht schweizweit auch auf alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräume ausgeweitet. So gilt sie nun etwa auch in Bahnhöfen, an Bushaltestellen und in Läden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren und Leute, die aus medizinischen oder anderen Gründen keine Maske tragen können und vom Arzt dafür ein Attest haben. Damit dürfte es in der Umsetzung keine Unklarheiten geben, sollte man meinen.

Nun wurden Fälle publik, wo solchen Leuten der Eintritt in einen Laden (wo Maskenpflicht schon seit längerem gilt) verwehrt wurde – trotz Attest. Dass etwa Personen mit Beeinträchtigung trotz Dispens mit bösen Blicken und Pöbeleien rechnen müssen, käme vor. «Leider sind uns solche Fälle bekannt», sagt Marc Moser vom Dachverband Behindertenorganisationen Schweiz gegenüber dem «Blick». Besonders das Verkaufspersonal sei auf Menschen mit Beeinträchtigungen zu wenig sensibilisiert.

Provozierende Fahrgäste mussten aussteigen

Im Postauto, wo die Maskentragpflicht schon seit über vier Monaten gilt, funktioniert gemäss Mediensprecher Urs Bloch das Regime in Ob- und Nidwalden gut. «Unser Kontrollpersonal hat viel Erfahrung und gute Menschenkenntnis. Wir gehen davon aus, dass Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, eine Dispens haben.» Die Kontrolleure handelten mit gesundem Menschenverstand, auch wenn ein solcher Fahrgast dieses Attest mal nicht vorweise oder nicht vorweisen könne. Es sei aber auch schon vorgekommen, dass die Kontrolleure Fahrgäste ohne Maske aus dem Fahrzeug verwiesen hätten, weil sie merkten, dass diese Personen bloss provozieren möchten und deshalb keine Maske trugen.

Die Zentralbahn informiert über Lautsprecherdurchsagen über die Maskenpflicht, welche gemäss Mediensprecher Thomas Keiser bisher gut eingehalten wird. Wenn nötig, mache der Zugbegleiter die Reisenden freundlich und bestimmt auf die Maskenpflicht aufmerksam. «Doch gerade für Reisende, welche aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, ist die Situation schon äusserst unangenehm. Hier ist das nötige Fingerspitzengefühl des Zugpersonals bei der Umsetzung gefragt, um Missverständnisse zu verhindern», sagt auf Anfrage Mediensprecher Thomas Keiser. Daher sei eine ärztliche Bestätigung hilfreich. Grundsätzlich sei das Zugpersonal nicht für die Maskenpflicht verantwortlich. Hier werde an die Eigenverantwortung der ÖV-Benutzer appelliert. Komme der Fahrgast der Pflicht jedoch nicht nach, werde er gebeten, bei der nächsten Station auszusteigen, im schlimmsten Fall werde die Transportpolizei beigezogen. Diese beiden Fälle seien bisher selten vorgekommen.

Migros sieht sich nicht in der Rolle der Polizei

«Wir sehen uns nicht als Kontrolleure der Maskenpflicht», sagt Nina Glur, Mediensprecherin der Migros Luzern, welche auch den Stanser Länderpark betreibt. Aber: «Unsere Mitarbeiter weisen die Kunden bei Bedarf freundlich und bestimmt auf die Maskenpflicht hin.» Ausgenommen seien natürlich Kunden, welche mit einem Attest nachweisen könnten, dass sie von der Maskenpflicht befreit seien.

Verstösse gegen die Maskenpflicht können, gestützt auf das Epidemiengesetz, mit Busse bis 10'000 Franken bestraft werden, wie es auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst. Ein Ladenbesitzer kann grundsätzlich selber entscheiden, ob er Anzeige erstatten will; die Polizei hat eine Anzeigepflicht, wenn sie mutmassliche Verstösse gegen die Maskentragpflicht feststellt. «Doch grundsätzlich versuchen wir, im Dialog die Leute auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen, bevor wir ein Strafverfahren eröffnen müssen», sagt dazu Martin Kathriner, Leiter der Verkehrs- und Sicherheitspolizei Obwalden. Wer von der Maskenpflicht dispensiert sei, könne allerdings den Zugang in einen privaten Laden nicht erzwingen, wenn der Ladenverantwortliche aus nachvollziehbaren Gründen dies nicht wolle.

«Denn es gibt immer noch ein Hausrecht.»

Nachvollziehbare Gründe könnten zum Beispiel sein, wenn eine Ansteckungsgefahr in die eine oder andere Richtung befürchtet werde.

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