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Nidwalden

Kanton Nidwalden greift Gemeinden bei mittellosen Touristen unter die Arme

Der Kanton wird künftig den Gemeinden einen Teil der Notfallhilfe für mittellose Touristinnen oder Touristen zurückerstatten. Die neue Regelung ist aus einem Vorstoss im Landrat entstanden.
Rettungskräfte im Einsatz. (Bild: Rega)

Ein Fall aus Engelberg sorgte vor geraumer Zeit für Aufsehen. Die Gemeinde musste für die Spitalbehandlung eines erkrankten Touristen, der zu wenig eigene Mittel hatte, gegen 350'000 Franken bezahlen. Die Geschichte hat auch auf den Nachbarkanton Nidwalden abgefärbt. In einer Motion hatte der Wolfenschiesser CVP-Landrat Otmar Odermatt angeregt, dieses Kostenrisiko dem Kanton zu übertragen. Gemäss Gesetz stehen aktuell die Gemeinden in der Pflicht. Obwohl in den vergangenen Jahren die betreffenden Kosten in Nidwalden gering waren, könne ein einzelner Fall eine Gemeinde über Gebühr belasten. In der Regel handelt es sich dabei um Rettungskosten und medizinische Leistungen für Touristinnen und Touristen.

Der Regierungsrat habe das Anliegen des Motionärs nachvollziehen können, heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Er hat deshalb eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes angestossen und nun zu Handen des Landrats verabschiedet. «Da die Vorlage bei den politischen Parteien und den Gemeinden unbestritten ist, wird auf eine externe Vernehmlassung verzichtet», so der Regierungsrat. Künftig soll der Kanton jene Kosten zurückerstatten, die pro Ereignis 50'000 Franken übersteigen. Der Regierungsrat erwähnt aber, dass die Gemeinden als Sozialbehörde in der Pflicht bleiben. «Wie gewohnt haben sie in jedem Fall genau abzuklären, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, ob ein Rücktransport in das Heimatland möglich ist und ob weder die Betroffenen noch Dritte für die Kosten aufkommen können», heisst es in der Mitteilung. Die Leistungserbringer ihrerseits hätten zu belegen, dass die Kosten bei den Betroffenen erfolglos geltend gemacht wurden. (red)

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