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Nidwalden

Hundeverbot in Hergiswil: Gemeinderat krebst zurück

Aus dem angekündigten Hundeverbot auf dem Gemeindehaus- sowie Kurplatz wird doch nichts. Weil die rechtliche Situation unklar sei, sieht der Hergiswiler Gemeinderat nun davon ab. Trotzdem bittet er die Hundehalter um Rücksichtnahme.
Das Hundeverbot beim Gemeindehausplatz in Hergiswil wird schon bald wieder aufgehoben. (Bild: Matthias Piazza, 7. Juni 2018)

Oliver Mattmann

Der Hergiswiler Gemeinderat wollte den neu gestalteten Gemeindehausplatz zur hundefreien Zone erklären. Ein entsprechendes Verbotsschild wurde Anfang Juni aufgestellt. Dagegen regte sich Widerstand, ein Komitee sammelte Unterschriften gegen das Verbot. Gemeindepräsident Remo Zberg bestätigt auf Anfrage, dass negative Rückmeldungen eingetroffen seien. Diese seien mündlich erfolgt, «schriftliche Beschwerden sind mir keine bekannt».

Die Kritik vorwiegend von Hundehaltern ist aber nicht der Hauptgrund, warum der Gemeinderat nun von einem Verbot absieht. «Das Hundegesetz lässt bei der Anbringung von Verboten einen gewissen Spielraum. Der Regierungsrat hat diesen anders interpretiert als wir», so Remo Zberg. Weil die rechtliche Situation für eine Verfügung aus Sicht des Gemeinderates unklar ist, wie er in einer Medienmitteilung auf seiner Webseite schreibt, hat er nun entschieden, vom Hundeverbot auf dem Gemeindehausplatz, Kurplatz und Rössliplatz wegzukommen. Das Verbotsschild werde in den nächsten Wochen mit Hinweisschildern ausgetauscht. Auf diesen werden Hundehalter dennoch angehalten, ihre Tiere an die Leine zu nehmen und darauf zu achten, dass sie die Wiese nicht verkoten. In der Mitteilung heisst es wörtlich: «Der Gemeinderat appelliert an die Vernunft der Hundehalter und Hundehalterinnen, auf die vielen Nutzer und Nutzerinnen der Parkanlage Rücksicht zu nehmen.» Der Spielplatz auf dem Gemeindehausplatz sei jedoch wie alle Spielplätze laut kantonalem Hundegesetz eine hundefreie Zone.

Regierung erlässt Verbote nur für ganzen Kanton

Der Nidwaldner Regierungsrat hatte den Antrag auf das Hundeverbot in Hergiswil geprüft. Dabei ist er laut einer Mitteilung zum Schluss gekommen, dass im Generellen besondere Gebiete bestimmt werden können, die von Hunden nicht betreten werden dürfen oder auf denen Leinenzwang herrsche. Als Beispiele werden Friedhöfe, Spielplätze und Strandbäder genannt. Dies gelte dann aber im ganzen Kanton. Es liege nicht in der Kompetenz des Regierungsrates, einzelne, punktuelle Plätze, wie in diesem Fall den Gemeindehausplatz und den Kurplatz in Hergiswil, als hundefreie Zone zu bestimmen, heisst es weiter. Für diese sei die Gemeinde zuständig.

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