notifications
Nidwalden

Einbürgerungsentscheid: Gericht übt scharfe Kritik an Landrat

Trotz leeren Strafregisterauszugs habe ein Mann aus Bosnien-Herzegowina die Schweizer Rechtsordnung nicht beachtet, fand der Landrat, und verwehrte ihm die Einbürgerung. Damit hat er laut Verwaltungsgericht eine ganze Reihe von Grundrechten verletzt.
Der Nidwaldner Landrat - hier in der aktuellen Zusammensetzung – muss erneut über das Einbürgerungsgesuch eines Bosniers entscheiden. (Bild: Corinne Glanzmann, Stans, 27. Juni 2018)

Franziska Herger

29 Gesuchstellern erteilte der Landrat am 13. Juni vergangenen Jahres das Kantonsbürgerrecht, wie immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Einem wurde es verweigert. Der Mann aus Bosnien-Herzegowina habe die schweizerische Rechtsordnung nicht beachtet und dürfe daher nicht eingebürgert werden. So die Auffassung des Regierungsrats, welcher der Landrat mit 25 Ja- zu 34 Neinstimmen bei einer Enthaltung folgte. Das liess der Mann, der den grössten Teil seines Lebens in Nidwalden verbracht hat, nicht auf sich sitzen und erhob Beschwerde beim Nidwaldner Verwaltungsgericht. Sein Strafregisterauszug sei leer, argumentierte er, wie aus dem kürzlich gefällten Entscheid hervorgeht.

Gesuchsteller war mehrfach polizeibekannt

Dass er nie mit der Polizei in Kontakt kam, kann freilich nicht behauptet werden: 2005 wurde der Bosnier wegen zweier Vermögensdelikte und einfacher Körperverletzung im Jugendstrafverfahren zu zehn Tagen bedingter Einschliessung verurteilt, was nicht mehr im Strafregisterauszug erscheint. 2009 wurde der Mann der Beschimpfung, Drohung und Tätlichkeit beschuldigt, doch die Strafanträge wurden zurückgezogen. Im gleichen Jahr war er des Diebstahls verdächtigt, 2007 soll er an einer Tätlichkeit beteiligt gewesen sein. Beide Verfahren wurden eingestellt.

Ferner trat er bis 2013 mehrmals als Auskunftsperson in Verfahren wegen häuslicher Gewalt, Tätlichkeiten und Drohung auf, wurde einmal von der Polizei kontrolliert und war selber Geschädigter eines Vermögensdelikts und einer Drohung. Strafrechtlich relevant ist nichts von alldem, was der Wohngemeinde des Bosniers genügte. Sie sicherte ihm bereits 2016 das Bürgerrecht zu. Auch der Bund erteilte ihm 2017 die Einbürgerungsbewilligung, und die vorberatende Justizkommission beantragte dem Landrat damals, das Gesuch zu bewilligen. Dieser jedoch schloss sich dem Regierungsrat an, der argumentierte, es reiche nicht, sich nicht strafbar zu machen und die Rechtsordnung damit zu «befolgen». «Beachtung» des Rechts, wie sie für die Einbürgerung vorausgesetzt ist, zeige sich auch in «weichen Faktoren» wie dem Alltagsverhalten in der Gesellschaft.

«Fadenscheinige Wortklauberei»

Die Strafverfolgungsbehörden hätten sich auffallend oft mit dem Gesuchsteller zu befassen gehabt, so der Regierungsrat. Dass dies bislang in keiner Verurteilung mündete, gereiche ihm nicht zum Vorteil. «Im Gegenteil kann sich der Regierungsrat des Eindrucks nicht erwehren, dass der Gesuchsteller ebenso gut hätte verurteilt werden können.»

Ein Schluss, welcher der Regierung und dem Landrat nun scharfe Kritik vom Verwaltungsgericht eingetragen hat. Der Gesuchsteller sei von Verfassung wegen unschuldig, heisst es da. Behandle man ihn so, als sei er rechtskräftig verurteilt worden, verstosse dies gegen die Unschuldsvermutung und das Willkürverbot. «Ein solches Vorgehen ist nicht nur unrichtig, sondern schlechthin unhaltbar.»

Ähnlich klare Worte findet das Verwaltungsgericht für die Unterscheidung zwischen «Befolgung» und «Beachtung» der Rechtsordnung. «Ein Rechtsunterworfener darf nach Treu und Glauben erwarten, dass eine Behörde sich bei der Beurteilung seiner Anliegen an das geltende Recht hält und nicht mittels fadenscheiniger Wortklauberei neue Anforderungen zu seinen Lasten erfindet», schreibt es. Die Begriffe gälten im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonyme. Bei der Einbürgerungsvoraussetzung, die seit 2006 im Gesetz steht, sei nie zwischen «befolgen» und «beachten» differenziert worden. Es werde auf das Betreibungs- und das Strafregister abgestellt.

Der Landrat hat damit laut Verwaltungsgericht gleich gegen eine ganze Reihe von Grundrechten verstossen; neben dem Treuegebot und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit auch gegen das Willkürverbot und die Rechtsgleichheit. Letzteres, weil er nur beim Gesuch des Bosniers zwischen «beachten» und «befolgen» unterschieden habe, bei den übrigen Gesuchstellern hingegen nicht, «ohne dass ein vernünftiger Grund ersichtlich ist».

Neu zusammengesetzter Landrat sei nicht befangen

Da nur der Landrat über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts entscheiden kann, muss er sich nun erneut mit dem Einbürgerungsgesuch befassen. Der Gesuchsteller hatte das zu verhindern versucht – der Landrat sei befangen. Dies verneinte das Gericht mit der Begründung, das Parlament habe inzwischen 21 neue Mitglieder.

Es hat den Entscheid zurückgewiesen, nicht ohne Anweisungen: «Der Landrat wird verhindern, dass der Anschein entstehen könnte, er wolle versuchen, die Einbürgerung [...] mittels Rechtsverzögerung und -verweigerung zu vereiteln. Sofern sich beim Beschwerdeführer hinsichtlich der Einbürgerungsvoraussetzungen keine Änderungen ergeben haben sollten, wird der Landrat wohl nicht darum herum kommen, ihm auch das Kantonsbürgerrecht zu erteilen.»

Es sei das erste Mal seit 2011, dass das Gericht einen Einbürgerungsentscheid an den Landrat zurückweisen musste, sagt Verwaltungerichtspräsident Albert Müller auf Anfrage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare (0)