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Nidwalden

Die Stanser Umzonung birgt Zündstoff

Die Stanser stimmen an ihrer Gemeindeversammlung über die Umzonung im Galgenried ab. Auslöser ist eine geplante Kiesaufbereitungsanlage.
Im Stanser Galgenried will Zimmermann Umweltlogistik AG eine Aufbereitungsanlage für mineralische Stoffe errichten.  (Bild: Matthias Piazza (Stans, 28. März 2017))

Matthias Piazza

Das Traktandum sechs der kommenden Stanser Gemeindeversammlung tönt unscheinbar: Teilrevision der Nutzungsplanung, Umzonung von der Industriezone 1 zur Gewerbezone. Doch diese Umzonung der 32'837 Quadratmeter grossen Parzelle im Galgenried, worüber die Stanser an der wegen Corona verschobenen Frühlings-Gemeindeversammlung am 23. September abstimmen, hat es in sich. Dahinter stehen drei Stanser Bürger. Sie reichten 2017 eine Initiative zuhanden der Gemeindeversammlung mit genau diesem Zweck ein: Der Gemeinderat soll eine Vorlage für die Umzonung ausarbeiten. Damit wollten die drei Stanser den Bau der Aufbereitungsanlage, vor allem für mineralische Stoffe wie Kies, Aushub und Beton verhindern, welche die Zimmermann Umweltlogistik AG auf diesem Areal plant. Denn eine solche passt laut den Initianten überhaupt nicht in dieses Gebiet.

Gemäss Gemeinderat ist eine Recyclinganlage auch mit Umzonung möglich

Gemeinderat und Hochbauchef Martin Mathis gibt jedoch zu bedenken: «Eine Umzonung verhindert den Bau dieser Anlage nicht.» Sowohl in der Industrie- als auch in der Gewerbezone dürfe man mineralische Stoffe lagern und aufbereiten. Nur die Lärmbeschränkungen seien grösser und die maximale Gebäudehöhe betrage 15 statt 18 Meter. Der Gemeinderat habe darum das Baugesuch bewilligt und die Einwendungen abgewiesen. Auch der Regierungsrat stützte die Haltung des Gemeinderates und wies die Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderates ab. Nun liegt der Ball beim Verwaltungsgericht Nidwalden.

«Die Stanser haben uns vor drei Jahren den Auftrag erteilt, die Umzonung auszuarbeiten und an die Gemeindeversammlung zu bringen. Diesen Volkswillen müssen wir umsetzen und können darum nicht warten, bis das Verwaltungsgericht oder allenfalls das Bundesgericht einen Entscheid gefällt hat», begründet Martin Mathis den Zeitpunkt dieser Abstimmung. Doch sei ihm bewusst, dass es noch viele Fragen gebe.

Auch über eine Einwendung wird abgestimmt

Noch unsicher ist auch, ob am 23. September wirklich über die Umzonung abgestimmt wird. Denn Zimmermann Umweltlogistik AG, Buochs, und die Grapha Immobilen AG, Hergiswil, als Grundstückbesitzerin, reichten im vergangenen Jahr gegen die Teilrevision der Nutzungsplanung eine Einwendung ein. Begründet wird sie im Wesentlichen damit, dass die Umzonung einzig deshalb erfolgen solle, um die Lagerung und Aufbereitung von mineralischen Stoffen in diesem Gebiet zu verunmöglichen. Doch dürfe eine Zonenplanänderung nicht alleine dazu dienen, ein Baubewilligungsverfahren zu verhindern. Zudem fehle es dafür an den massgebenden raumplanerischen beziehungsweise im öffentlichen Interesse liegenden Gründen. Eine gütliche Einigung sei bei dieser Einwendung nicht möglich. «Im gegenseitigen Einverständnis verzichten wir auf eine Einwendungsverhandlung und legen sie, auch im Interesse des Volkswillens, der Gemeindeversammlung vor», erklärt Martin Mathis. «So kann dieselbe Instanz, die das Umzonungsgesuch beschlossen hat, abschliessend darüber entscheiden. Heissen die Stanser die Einwendung gut, käme das einer Änderung des ursprünglichen Volkswillens gleich.» Martin Mathis sagt weiter: «Der Gemeinderat als Exekutive ist das vollziehende Organ des Volkswillens. Würde dieses Szenario eintreten, müsste in der weiteren Abstimmungsfolge die Abweisung der eigentlichen Umzonung beantragt werden.»

Abgestimmt wird zudem auch über die Rechnung, welche bei einem Ertrag von 40,4 Millionen Franken mit einem Gewinn von 2,3 Millionen Franken abschliesst. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 981'000 Franken (wir berichteten). Die Nettoverschuldung der Gemeinde betrug im vergangenen Jahr 9,2 Millionen Franken (Vorjahr 12,3 Millionen). Die Pro-Kopf-Verschuldung sank damit von 1940 auf 1131 Franken.

Frühlings-Gemeindeversammlung: Mittwoch, 23. September, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Turmatt. Hygienemaske obligatorisch, gratis erhältlich.

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