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Nidwalden

Denkmalschutz ist in Nidwalden unter Beschuss

Fünf Jahre nach der Revision befasst sich der Nidwaldner Landrat wieder mit dem Denkmalschutz. Die Rede ist von mehr Bürokratie.
Auch dieses Haus am Dorfplatz 2 in Beckenried steht unter Denkmalschutz. Archivbild: PD

Matthias Piazza

Baugesuche schneller bearbeiten, Abläufe vereinfachen, indem unter anderem die Nidwaldner Denkmalpflegekommission von 5 auf 9 Mitglieder aufgestockt wurde und mehr Kompetenzen erhielt: Diese Hoffnungen haben sich gemäss Edi Engelberger nach der Revision des Denkmalschutzgesetzes nicht bewahrheitet. «Das Gegenteil trat ein, wie ich auch aus dem Umfeld von Gewerbe und Hauseigentümern immer wieder höre», zeigt sich der Stanser FDP-Landrat und Präsident des Nidwaldner Gewerbeverbandes ernüchtert.

Und führt dabei als Beleg die Flut von Baugesuchen ins Feld, welche von der Denkmalpflegekommission behandelt wurden: 2013, dem Jahr vor der Gesetzesrevision, waren dies 8, drei Jahre später 165. «Auch wenn das Bürgenstock-Resort die Zahl zusätzlich in die Höhe trieb, ist dies ein untrügliches Zeichen für einen Missstand», hält Edi Engelberger fest, der zusammen mit 22 Landräten aus den FDP-, CVP- und SVP-Fraktionen im vergangenen Herbst eine Motion eingereicht hatte, mit der Forderung, das Gesetz erneut anzupassen.

Das persönliche Recht der Eigentümer stärken

So fordern die Motionäre eine höhere Hürde, um ein Gebäude als schutzwürdig einzustufen. Zudem wollen sie, dass die Entscheidungskompetenzen stärker den Gemeinden überlassen werden. Die Aufgaben der Kommission sollen reduziert werden. Auch soll das persönliche Recht der Eigentümer wieder stärker geschützt werden und insbesondere vor dem Hintergrund des verdichteten Bauens der Grundsatz des «Ermöglichens statt des Verhinderns» gelten, wie es in der Motion weiter heisst, die im vergangenen November eingereicht wurde.

Die neunköpfige Kommission, bestehend aus Fachpersonen (Denkmalpflege, Architektur und Archäologie) und Vertretern von Kanton, Gemeinden und Bausachverständigen, behandelt die schwerwiegenderen Gesuche (rund zwei Drittel). Den Rest entscheidet die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege in eigener Kompetenz, wie die Regierung schreibt. Edi Engelberger sagt:

«Es geht uns nicht darum, den Denkmalschutz zu schwächen oder gar abzuschaffen. Doch er soll verhältnismässig angewendet werden. In vielen Projekten schaltet sich der Denkmalschutz unserer Ansicht nach unnötig ein.»

Als Beispiel nennt er den Neubau auf der Parzelle des abgerissenen Hotel-Restaurants Kreuz in Ennetbürgen. «Ich sehe nicht ein, wieso sich die Denkmalschutzkommission bei diesem Neubauprojekt einschaltete und so, das Bewilligungsverfahren unnötig in die Länge zog.»

Regierung will mit einem Postulat einlenken

Die Nidwaldner Regierung sieht dies nicht genau so, wie sie in ihrer Antwort schreibt. Saubere, nachvollziehbare und gut dokumentierte Abläufe seien wichtig, wegen der hohen Wahrscheinlichkeit von Anfechtungen. Korrekte Verfahren bei der Denkmalpflege seien eben aufwendig. Die Kriterien des Denkmalschutzes seien nicht verschärft worden.

Es treffe allerdings zu, dass dieser sich nicht ausschliesslich auf alte Bauzeugen beschränke, diesbezüglich habe sich in den vergangenen zehn Jahren aber nichts geändert. Der Denkmalschutz befinde sich immer in einem Spannungsfeld zwischen Eigentümern und dem öffentlichen Interesse des Schutzes des kulturellen Erbes.

Aus Sicht des Regierungsrates ist eine erneute Revision des Gesetzes nicht nötig, um die Verfahren zu beschleunigen, begründet sie ihre ablehnende Haltung zur Motion. Stattdessen hat die Regierung dem Landrat für die Sitzung vom 25. September ein Postulat vorgeschlagen. Wird dieses überwiesen, wird sie einen Entwurf zur Revision der Denkmalschutzverordnung vorlegen, wie sie schreibt.

Kürzere Bearbeitungsfristen seien wegen des Ausbaus der Fachstelle für Denkmalpflege ohnehin zu erwarten. Diese wurde auf Anfang Jahr um 40 auf 90 Stellenprozente aufgestockt.

Vom «Gegenvorschlag» nicht begeistert

Die landrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV) ist vom regierungsrätlichen «Gegenvorschlag» nicht begeistert. Sie spricht sich mit 5 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Motion und gegen die Umwandlung in ein Postulat aus.

Die gegenwärtige Lösung vermöge nicht zu überzeugen, weil sie nicht den gewünschten Effekt bringe, argumentiert sie. Mit der Verschiebung von Aufgaben der Fachstelle für Denkmalpflege an die Denkmalpflegekommission sei die Beurteilung von Baugesuchen und Unterschutzstellungen zwar breiter abgestützt, doch verzögere sich dadurch die Behandlung von Bauprozessen.

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