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Nidwalden

5G-Diskussion erreicht Stansstad: Antennenumbau löst Unmut aus

5G hält in Nidwalden Einzug. Ein Gesuch in Stansstad führt nun zu einer Unterschriftensammlung.
Diese Antenne bei der Steinag in Stansstad gibt zu reden. (Bild: Corinne Glanzmann, 11. September 2019)

Martin Uebelhart

Anfang Monat ist die Einsprachfrist eines Baugesuchs der Swisscom abgelaufen. Sie will in Stansstad auf dem Gelände der Steinag im Rotzloch eine bestehende Mobilfunkanlage umbauen. Sie wolle ihren Kunden die neusten Mobilfunkdienste zur Verfügung stellen, schreibt die Swisscom im Baugesuch.

Auf das Baugesuch ist auch das Komitee 5G-Moratorium Schweiz aufmerksam geworden. Dort mit dabei ist Cornelia Sen aus Ennetmoos. Sie stört sich daran, dass im Gesuch von einem Umbau die Rede ist. In Tat und Wahrheit wolle die Swisscom an dem Standort die Antenne auf den neusten Mobilfunkstandard 5G aufrüsten. Sie ist der Meinung, dass die Gemeinde zu wenig genau kommuniziert. «In dem Gesuch müsste doch drin stehen, dass es sich um eine 5G-Antenne handelt», findet sie. «Dann können sich die Leute wehren, wenn sie das wollen.»

Cornelia Sen hat in den Wohngebieten in der näheren Umgebung der Antenne 300 Briefe verteilt und die Anwohner auf den Umbau aufmerksam gemacht. Innert fünf Tagen hat sie 200 Unterschriften erhalten. Diese hat sie zur Unterstützung von Stansstadern eingereichten Einsprachen ebenfalls an die Gemeinde geschickt.

Nicht für alle Aufrüstungen braucht es eine Bewilligung

Roger Deflorin, Leiter des Bauamts in Stansstad, bestätigt auf Anfrage, dass Einwendungen eingegangen sind. Lukas Liem, Geschäftsführer der Gemeinde, führt aus, dass der Gemeinde bei Baugesuchen die Funktion als Bewilligungsbehörde zukomme. «Wir haben hier keine politische Rolle», hält er fest. Bei einer Mobilfunkantenne werde das Gesuch zunächst dem Amt für Umwelt unterbreitet. Wenn die geltenden Bestimmungen eingehalten seien, werde das Gesuch öffentlich publiziert. Nun folge der Schriftenwechsel, bei dem der Gesuchsteller Stellung zu den Einwendungen nehmen könne. Dann werde der Gemeinderat über das Baugesuch befinden.

Aktuell findet man auf der Übersichtskarte des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) in Nidwalden drei Antennenstandorte, an denen die 5G-Technologie bereits in Betrieb ist. In der ganzen Schweiz sind es Hunderte.

Es ist die Aufgabe des Amts für Umwelt, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften und Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) eingehalten werden. Dazu prüft das Amt die von den Mobilfunkbetreibern eingereichten Unterlagen. «Dieses Jahr hatten wir mehr Gesuche zu Mobilfunkanlagen auf dem Tisch als im vergangenen Jahr. Es handelte sich aber nicht bei allen um Umstellungen auf 5G», sagt Katrin Bucher vom Amt für Umwelt auf Anfrage. Doch schätzt sie, dass die grosse Welle erst noch kommt.

Nicht für alle Aufrüstungen braucht es eine Baubewilligung, erklärt Katrin Bucher. «Teilweise können diese Änderungen an den Mobilfunkanlagen im sogenannten Bagatellverfahren erfolgen.» Grundlage dafür ist eine Empfehlung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) aus dem Jahr 2013. Diese besagt, dass Änderungen im Sinne der NISV von Mobilfunkanlagen nicht in jedem Fall zu einer nennenswerten Erhöhung der elektrischen Feldstärke führen. Um unverhältnismässigen administrativen Aufwand zu vermeiden, empfiehlt die BPUK solche Änderungen unter gewissen Kriterien als Bagatelländerungen zu behandeln und auf eine Baubewilligung zu verzichten. «Wollen Betreiber Angaben im Standortdatenblatt einer Anlage ändern, so müssen sie dieses in jedem Fall vorgängig bei unserem Amt neu einreichen. Wir prüfen zuhanden der Gemeinde, ob es sich tatsächlich um eine Änderung fürs Bagatellverfahren handelt oder ob für die Änderung eine Baueingabe erforderlich ist.»

Nicht unter die Kriterien der Bagatelländerung fallen laut den BPUK-Empfehlungen: der Ausbau mit zusätzlichen Antennen, die Änderung der Lage von Antennen, die Erhöhung der bewilligten Sendeleistung und die Änderung der Senderichtung über den bewilligten Winkelbereich. Solche Anpassungen müssen öffentlich aufgelegt werden.

In bestimmten Fällen braucht es Nachmessungen

Ein besonderes Augenmerk richtet das Amt bei Mobilfunkanlagen auf Orte mit empfindlicher Nutzung, zum Beispiel Wohnen oder Arbeiten. «Wir beantragen bei der Gemeinde nach Inbetriebnahme eine Abnahmemessung, wenn der Anlagegrenzwert laut den Berechnungen an solchen Orten zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft ist», sagt Katrin Bucher. Diese würden von unabhängigen Messbüros im Auftrag und auf Kosten der Mobilfunkbetreiber gemacht. Im Fall der Antenne im Rotzloch etwa hat das Amt gemäss den Unterlagen im Baugesuch veranlasst, dass die Swisscom für zwei Punkte auf dem Gelände, an denen Menschen arbeiten, Abnahmemessungen durchführen lassen muss.

Der Nidwaldner Landwirtschaft- und Umweltdirektor Joe Christen schickt auf Anfrage voraus, dass es der Bund sei, der in der NISV die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen festlege. Für 5G gälten die gleichen Grenzwerte wie für die anderen Technologien. «Wir haben keine Möglichkeit, etwas Anderes umzusetzen», hält er fest. Die Besorgnis einzelner Bürgerinnen und Bürger nehme er durchaus ernst, betont er. «Ich möchte weder bagatellisieren noch dramatisieren.» Ein Moratorium für 5G-Antennen, wie es in einigen Kanonen angestrebt wird, sei in Nidwalden noch kein Thema gewesen. Der Regierungsrat habe sich bisher erst am Rand mit der neusten Mobilfunktechnologie befasst, so Christen.

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