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Nidwalden

Nidwalden will aktive Rolle beim elektronischen Patientendossier einnehmen

Die Regierung beantwortet einen parlamentarischen Vorstoss zur digitalen Zukunft des Gesundheitswesens. Dabei setzt der Kanton auf interkantonale Zusammenarbeit.
Eine medizinische Praxisassistentin blättert Patientendossiers durch. Solche Dossiers sollen digital werden. (Bild: Christian Beutler/Keystone)

Martin Uebelhart

Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und Psychiatrien müssen bis 2020, Pflegeheime und Geburtshäuser bis 2022 das elektronische Patientendossier einführen. So will es das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das 2017 in Kraft getreten ist. Die erwähnten Institutionen müssen sich einer nach EPDG-zertifizierten Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft anschliessen. Für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apotheken oder Spitexorganisationen ist der Beitritt freiwillig. Freiwillig ist die Erstellung und Verwendung des elektronischen Patientendossiers auch für die Patienten.

Mitglied im Verein eHealth Zentralschweiz

Landrat Roland Blättler (SVP, Kehrsiten) erkundigt sich in einer kleinen Anfrage nach den Plänen für das elektronische Patientendossier im Kanton Nidwalden. Unter anderem wollte er wissen, wie der Kanton fristgerecht eine gesetzeskonforme Umsetzung sicherstellen wolle. «Der Kanton Nidwalden möchte bei der Einführung des EPD eine aktive Rolle einnehmen», schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Bereits 2017 habe eine Informationsveranstaltung für alle Leistungserbringer und Interessierte stattgefunden. Der Kanton Nidwalden sei zu klein, um die Umsetzung des EPDG allein zu meistern. Weiter sei er auch zu klein, um selber eine Stammgemeinschaft respektive Gemeinschaft zu gründen. Aus diesem Grund ist Nidwalden Gründungsmitglied des Vereins eHealth Zentralschweiz. Der Verein will unter anderem die Vernetzung von regionalen eHealth-Verantwortlichen und -Fachleuten fördern, die EPDG-Umsetzung der Vereinsmitglieder koordinieren und begleiten sowie eHealth-Projekte von gemeinsamem Interesse lancieren. Die Gesundheits- und Sozialdirektion engagiert sich im Vorstand und im Kernteam des Vereins.

Zum jetzigen Zeitpunkt könne noch keine Aussage darüber gemacht werden, wie die zukünftige Eröffnung des elektronischen Patientendossiers organisiert werden könnte, hält die Regierung auf die entsprechende Frage Blättlers fest. Noch gebe es keine zertifizierten Stamm-/Gemeinschaften, da die Zertifizierungen wohl erst Anfang 2020 abgeschlossen sein werden.

Roland Blättler wollte zudem wissen, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme für die Leistungserbringer und Bürger der Kanton Nidwalden prüfe. Mit der laufenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes soll laut der Mitteilung auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Kanton im Rahmen der bewilligten Kredite finanzielle Mittel sprechen könne. Konkrete Ansätze seien durch den Regierungsrat noch nicht diskutiert oder beschlossen worden.

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