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Nidwalden

Nidwalden: Vernissagebesucherin unterliegt mit Millionenklage

Warum sich nach den Nidwaldner Gerichten auch die oberste Instanz des Landes mit einem kleinen Eifersuchtsdrama zu beschäftigen hatte. Der Tatort: eine Kunstgalerie.

Auf einen Schlag reich werden. Oder genauer: mit einer Klage. Was in den USA zuweilen mit absurd anmutenden Fällen gelingt, ist hierzulande kaum möglich. Davon liess sich eine Frau im Kanton Nidwalden allerdings nicht entmutigen. Ihre Forderung: 10 Millionen Franken.

Ob sie sich dabei von den Rekordklagen in Amerika hat inspirieren lassen, geht aus dem gestern veröffentlichten Bundesgerichtsurteil nicht hervor. Klar wird im Entscheid hingegen: Ein kleines Eifersuchtsdrama und das abrupte Ende eines Vernissagebesuchs stehen am Anfang des ungewöhnlichen Verfahrens, das zum Schluss nun auch noch die oberste Instanz des Landes beschäftigt hat.

Das Unheil nahm seinen Lauf mit einem an sich harmlosen Vorgang: Ein Foto wurde gemacht. Zusammen mit dem Künstler, der seine Werke ausstellte, posierte eine Frau. Doch neben den Gastgeber stellte sich nicht dessen Partnerin, sondern eine Vernissage-Besucherin, «die ein kurzes Sommerkleid mit tiefem Ausschnitt trug», wie es im Urteil heisst. Die Szene wurde von der eigentlichen Begleitung des Künstlers beobachtet, die darüber gar nicht erfreut war. Es kam zum Eklat: Die Partnerin beschimpfte die vermeintliche Nebenbuhlerin mit einem wenig schmeichelhaften Begriff für Prostituierte und forderte sie auf, die Vernissage zu verlassen.

Geschichte ohne Happy End

Diese Schmach wollte die Rausgeworfene nicht auf sich sitzen lassen. Sie zeigte die Frau des Künstlers wegen Beschimpfung an, mit welchem Ausgang wird aus dem Bundesgerichtsurteil nicht ersichtlich. Fest steht: Die Anzeige reichte der Vernissage-Besucherin nicht, sie klagte vor dem Nidwaldner Kantonsgericht zusätzlich wegen Persönlichkeitsverletzung auf Schadenersatz und Genugtuung, in der erwähnten Höhe von je 5 Millionen Franken. Dazu verlangte sie unentgeltliche Rechtspflege, was ihr die Kantonsrichter jedoch verwehrten. Begründung: Aussichtslosigkeit des Prozesses. Auch vor dem Obergericht war ihr kein Erfolg vergönnt, dabei fiel ihre Forderung vergleichsweise bescheiden aus: ein Vorschuss von 250'000 Franken, den sie nach Prozessgewinn wieder zurückzahlen werde, wie sie versprach. So blieb ihr nur noch der Weiterzug ans Bundesgericht in Lausanne, wo sie die sofortige Auszahlung der 10 Millionen Franken verlangte – «ohne jegliche Begründung», wie die Richter feststellen.

Ein Happy End nach amerikanischer Art nimmt die Geschichte für die rüde rausgeworfene Vernissage-Besucherin nicht, das Bundesgericht tritt nicht auf ihre Beschwerde ein. Ihr Traum vom Millionensegen bleibt vorerst unerfüllt. Stattdessen muss sie für die Gerichtskosten in Höhe von 1000 Franken aufkommen.

Bundesgerichtsurteil 5A_119/2019 vom 11. Februar 2019

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