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Nidwalden

Nidwalden: Überarbeitetes Gastgewerbegesetz einen Schritt weiter

Die Regierung überarbeitet derzeit das Gastgewerbegesetz. Ziel ist, eine einheitliche Bewilligungs- und Abgabepraxis für alle gastwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten. Nun geht das Geschäft in die landrätlichen Kommissionen.
Das Gastgewerbe in Nidwalden hat wohl bald neue Regelungen. (Symbolbild LZ)

Die Vernehmlassung zum überarbeiteten Nidwaldner Gastgewerbegesetz stiess «in allen Punkten mehrheitlich auf positive Resonanz», wie es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag heisst. 22 Stellungnahmen seien eingegangen. Es gebe nur wenig Differenzen. Einerseits sei aufgrund der Rückmeldungen die Kompetenz der Gemeinden zur Erteilung von Einzelanlässen neu definiert worden. So wurde die Dauer eines Einzelanlasses von 6 auf 15 Tage erhöht, mit der einmaligen Möglichkeit, diesen auf 30 Tage zu verlängern. Zudem seien die Anforderungen an die Stellvertretung beim Führen von mehreren Betrieben gesenkt worden.

Bestimmungen treffen Imbissrestaurants

Die Revision hat zum Ziel, dass das Gesetz den geänderten Rahmenbedingungen und dem Konsumverhalten gerecht wird. Die neuen Bestimmungen treffen insbesondere Take-away- und Imbissrestaurants. Künftig soll ein Betreiber bereits ab sechs Plätzen einen Nachweis von fachlichen Kenntnissen vorlegen müssen. Bisher waren Betriebe mit bis zu 20 Plätzen von einer solchen Nachweispflicht befreit. Weiter sollen etwa Personalrestaurants und Kantinen, die Speisen und Getränke nicht an Dritte abgeben, von Gesetzes wegen - nicht wie bisher auf Gesuch hin - von der Bewilligungspflicht befreit sein.

Als nächstes beraten gegen Ende September die landrätlichen Kommissionen die Vorlage zum Gastgewerbegesetz, danach kommt das Geschäft in den Landrat. Geplant ist, das revidierte Gesetz auf den 1. Februar 2019 in Kraft zu setzen. (red)

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