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Nidwalden

Nidwalden stellt 100'000 Franken für Kultur zur Verfügung

Der Kanton regelt die Covid-19-Hilfestellung für Kulturunternehmen. Diese sollen auch 2021 unterstützt werden. Stefan Zollinger, Leiter des Amts für Kultur Nidwalden, erklärt, weshalb etwa Obwalden ein Vielfaches des Betrags locker macht.
Zur Kulturszene zählt auch die Theatergesellschaft Stans, hier bei der Produktion «A little shop of horrors».
(Bild: Ben Hochreutener/ PD/Archiv NZ)

Florian Arnold/Matthias Piazza

«Auch im Kanton Nidwalden hat die Coronapandemie Kulturveranstalter und Kulturunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht», schreibt die Nidwaldner Regierung in einer Mitteilung. Bekanntlich mussten zahlreiche Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, «und wo kein Publikum ist, fehlen die Einnahmen».

100'000 Franken will die Nidwaldner Regierung 2021 zur Verfügung stellen für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten anpassen können. Der Betrag setzt sich aus je 25'000 Franken aus dem Kulturfonds und dem Lotteriefonds zusammen, der Bund übernimmt die andere Hälfte. «Die Summe entspricht der Hälfte der Unterstützungsgelder im laufenden Jahr», erläutert die Regierung. «2021 ist der Kanton aber gemäss Covid-19-Kulturverordnung des Bundes erstens nur noch für Kulturunternehmen zuständig und zweitens wird nicht mehr mit einem totalen Lockdown über längere Zeit gerechnet.»

Neue Kulturverordnung geschaffen

Bereits im laufenden Jahr hätten dank gemeinsamer Hilfsanstrengungen von Bund und Kanton auf Basis einer Notverordnung zwischen März und Oktober die negativen Auswirkungen abgefedert werden können. «Im Kanton Nidwalden sind von der Coronakrise vor allem Laienkulturvereine und kleinere Veranstalter betroffen», so die Regierung. Das Nidwaldner Museum sei als kantonaler Betrieb von den Unterstützungsbeiträgen ausgeschlossen, die Stanser Musiktage und das Literaturhaus Zentralschweiz wurden von der kantonalen Kulturkommission innerhalb der bestehenden Leistungsvereinbarungen unterstützt.

Dies sei auch der Grund, warum es in Nidwalden mit 100'000 Franken nur einen Viertel soviel wie in Obwalden gebe, wo man etwa mit dem Bruder-Klaus-Museum mehr professionelle Kulturinstitutionen kenne, die auf sich alleine gestellt seien, erläutert auf Anfrage Stefan Zollinger, Leiter des Amts für Kultur Nidwalden. Hinzu käme, dass in Nidwalden viele Kulturangebote ehrenamtlich geleistet würden, man denke an die vielen Laientheater. «Diese verlieren darum vor allem Arbeit und Engagement, wenn sie nicht auftreten können und sie können über ihre Dachverbände direkt beim Bund um Unterstützung nachfragen.»

Um die Hilfe im Kulturbereich weiterzuführen, hat der Regierungsrat eine kantonale Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Diese stützt sich auf die Covid-19-Gesetzgebung des Bundes, die dieser am 14. Oktober mit einer Verordnung für den Kulturbereich ergänzt hat. Darin vorgesehen sind vier Hilfsinstrumente: Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen, Beiträge an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen, Nothilfe für Kulturschaffende und Unterstützungsbeiträge an Kulturvereine im Laienbereich.

Gesuche können ab Neujahr eingereicht werden

Betroffene Kulturunternehmen können ab 1. Januar 2021 Gesuche beim Amt für Kultur einreichen. Dieses ist auch für die Prüfung und Beurteilung zuständig. Die detaillierten Informationen für die Gesuchsteller und die Gesuchsformulare werden am kommenden Montag, 14. Dezember, auf der Website des Kantons (www.nw.ch) aufgeschaltet. Kulturschaffende erhalten auf Gesuch weiterhin Geldleistungen des Vereins Suisseculture Sociale zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Kulturvereine im Laienbereich werden auf Gesuch weiterhin über den Bund und ihre Dachverbände für den finanziellen Schaden entschädigt, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entsteht.

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