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Landrat 

Nidwalden modernisiert sein Personalgesetz

Das Personalrecht des Kantons Nidwalden ist rund 20 Jahre alt. Nun fliessen neue Entwicklungen wie beispielsweise Homeoffice ein.

Das 20-jährige Nidwaldner Personalgesetz wird an die veränderte Arbeitswelt angepasst. Der Landrat hat am Mittwoch das neue Gesetz in erster Lesung behandelt. Die vorberatende Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) hatte dem Vorschlag der Regierung einstimmig zugestimmt. Einzig beim Thema Telearbeit hätten sich einzelne Kommissionsmitglieder eine noch grössere Flexibilität gewünscht, sagte Kommissionssprecher Dominik Steiner (FDP, Ennetbürgen) auch namens seiner Partei. Auch die GLP, die Mitte und die Grünen/SP-Fraktion äusserten sich in diese Richtung.

Eine Änderung erfuhr der Vorschlag der Regierung. Die Funktionen, für welche die Regierung das Vorweisen von Registerauszügen vorschreiben kann, wurden aufgrund eines Antrags der Mitte ausgedehnt. Ansonsten passierte der Vorschlag der Regierung die erste Lesung ohne Änderungen.

Das Breitenhaus an der Buochserstrasse 1 in Stans, Sitz der Baudirektion Nidwalden.
Bild: Bild: Matthias Piazza (Stans, 10. Juni 2022)

Verschiedene neuere Entwicklungen werden nun also ins Gesetz aufgenommen, beispielsweise das bereits praktizierte Arbeiten im Homeoffice oder die in der Privatwirtschaft übliche Probezeit von drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen. Unter anderem sollen zudem künftig keine Bewilligungen des Regierungsrates mehr notwendig sein, wenn kantonale Angestellte einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen wollen. Neu gibt es nur noch eine Meldepflicht bei den Vorgesetzten.

Die im Personalgesetz festgelegten personalrechtlichen Grundzüge gelten für die Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden. Das neue Gesetz findet aber auch den Kompromiss zwischen den allgemein verbindlichen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes und dem Bedürfnis der Gemeinden nach Autonomie. So haben die Gemeinden die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den kantonalen Personalverordnungen abzuweichen. Hierzu ist allerdings ein demokratischer Prozess zu durchlaufen.

Die zweite Lesung des Personalgesetzes ist für die Sitzung vom 31. Mai vorgesehen, das Inkrafttreten der teilrevidierten Personalgesetzgebung ist auf den 1. Oktober geplant.

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