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Luzern

Neuregelung des Luzerner Schatzungswesens: Einzig die Steuererträge geben zu reden

Ein Blick auf die Vernehmlassungsantworten zeigt: Die Neuregelung des Luzerner Schatzungswesens ist eigentlich unbestritten – bis auf die eine grosse Unbekannte.
Die Schatzung einer Immobilie erfolgt künftig nicht mehr mit einem Augenschein vor Ort. (Bild: Corinne Glanzmann, Sursee, 15. Oktober 2018)

Evelyne Fischer

Seit Jahren wird die Vereinfachung des Schatzungswesens verlangt. Dieser Forderung will die Luzerner Regierung nachkommen und hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Neuregelung soll auf 2021 hin in Kraft treten und beim Kanton zu tieferen Kosten von jährlich 1,5 Millionen Franken führen, erreicht durch den Wegfall von bis zu zehn Stellen. Betroffen sind kantonsweit über 70'000 Haus- und Wohnungsbesitzer.

Ein Blick auf die Vernehmlassungsantworten zeigt: Alle im Kantonsrat vertretenen Parteien wie auch der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) begrüssen es, dass die steuerliche Schatzung künftig ohne Besichtigung vor Ort aus dem Gebäudeversicherungs- und dem Landwert abgeleitet wird. Faktoren wie Altersentwertung oder regionale Preisunterschiede werden künftig durch eine Software automatisch eingerechnet. Konsens herrscht darüber, dass das aus dem Jahr 1961 stammende Regelwerk abgeschafft gehört, dafür entsprechende Bestimmungen ins Steuergesetz integriert werden.

Ungewisse Entwicklung der Steuereinnahmen

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) beteuerte mehrfach, die Vereinfachung wirke sich nicht auf die Steuererträge aus. Eine probeweise Schatzung von über 17'000 Liegenschaften zeige: Die neue Methode habe keinen Einfluss auf die Höhe des Steuersubstrats. An dieser Aussage hegen allerdings mehrere Parteien und auch der VLG Zweifel.

«Der Kanton Luzern mag aus dieser Umstellung keine Mindererträge zu verkraften.»

Aus der Vernehmlassungsantwort der CVP

Die CVP hält fest, der Botschaftsentwurf könne «nicht abschliessend aufzeigen, ob mit dem neuen System die Steuerneutralität gewährleistet ist». Sie betont: «Der Kanton Luzern mag aus dieser Umstellung keine Mindererträge zu verkraften.» Auch der VLG erwartet in der definitiven Botschaft eine Aussage darüber, «ob in einzelnen Gemeinden der Erhalt des Steuersubstrats allenfalls nicht gegeben ist». Die GLP schliesst es ebenfalls nicht aus, dass die Steuererträge «durch den Wechsel künftig tiefer ausfallen». Daher brauche es eine Möglichkeit, um Parameter anpassen zu können. Ginge es nach den Grünen, könnten Immobilienbesitzer gar noch stärker besteuert werden.

Der Luzerner Kantonsrat behandelt die Vereinfachung des Schatzungswesens in erster Lesung voraussichtlich in der Session vom 17. und 18. Juni 2019.

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