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Uri

Neues Parkregime auf gesperrten Pässen «bewährt sich» – trotz noch immer vorhandener Falschparkierer

Das Parkieren ist seit kurzem auf gewissen Abschnitten der Urner Pässe erlaubt. Die Baudirektion und die Kantonspolizei ziehen nun ein erstes Fazit.
Dieses Schild macht auf die Parkordnung aufmerksam. (Bild: PD)

Florian Pfister

Das Parkieren auf Passstrassen mit Wintersperre ist in Uri seit rund zwei Monaten auf gewissen Abschnitten erlaubt. Das Vorgehen habe sich bis anhin bewährt, wie Clemens Denier, Leiter Infrastruktur beim Amt für Tiefbau, auf Anfrage mitteilt. «Vor allem auf dem Sustenpass werden die Abschnitte rege benutzt.» Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass die Anzahl der Parkmöglichkeiten auf den Kantonsstrassen beschränkt ist und dass an manchen Tagen die Nachfrage grösser sei als das Angebot.

Die Kantonspolizei Uri hatte zunächst in einer präventiven Phase im Januar an den parkierten Fahrzeugen Flyer angebracht, welche auf die neue Praxis aufmerksam machten. In einer zweiten Phase wurden ab dem 1. Februar dann jene Fahrzeuglenker mit einer Ordnungsbusse bestraft, welche ihr Auto ausserhalb der signalisierten Parkplätze abgestellt hatten. «Bis jetzt bewährt sich die neue und vor allem klare Regelung», teilt die Kantonspolizei Uri auf Anfrage mit. «Die Leute halten sich gut daran. Insbesondere an den vergangenen Wochenenden mit schönem Wetter wurden aber vereinzelt Fahrzeuge festgestellt, welche ausserhalb der Zonen parkiert haben.»

Parktafeln informieren über Vorgaben

Die Baudirektion Uri macht in einer Medienmitteilung nochmals darauf aufmerksam, dass nur auf den entsprechenden Strecken parkiert werden darf. Am Klausen, Oberalp und Susten sind in unmittelbarer Nähe der Barrieren, welche die Wintersperre physisch symbolisieren, Tafeln montiert. Darauf ist ersichtlich, auf welcher Strassenseite, auf welcher Länge und in welchem Zeitraum Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, um von dort aus beispielsweise auf Skitouren oder Schneeschuhwanderungen aufzubrechen. Die Parkplatzzahl bleibt auf die definierte Länge des Parkraums beschränkt.

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