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Uri

Neues Berechnungsmodell für Schulleitungspensen findet eine Mehrheit

Der Erziehungsrat regelt die Pensen für Schulleiter an der Volksschule des Kantons Uri neu. Künftig setzt sich ein Schulleitungspensum aus einem Sockelpensum und einem Bandbreitenpensum zusammen. In der Vernehmlassung ist das Modell gut aufgenommen worden.
Die Schulen setzen auf moderne Hilfsmittel wie hier beim Oberstufenschulhaus in  Bürglen (Bild: Remo Infanger, Bürglen, 6. Oktober 2018)

Die Schulleitungen sind an der Volksschule des Kantons Uri heute etabliert. Schulleitungen tragen grosse Verantwortung und haben vielfältige Aufgaben. «Im heutigen gesellschaftlichen Umfeld würde eine Schule ohne Schulleitung gar nicht mehr funktionieren», heisst es in einer Mitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion.

Um die Frage der angemessenen Höhe der Schulleitungspensen neu zu regeln, startete der Erziehungsrat Anfang Oktober 2018 eine Vernehmlassung mit einem Vorschlag zur Anpassung des Reglements über die Schulleitung. Kern der Vorlage war ein neues Modell zur Berechnung der Schulleitungspensen. Demnach sollte sich ein Schulleitungspensum künftig aus einem Sockelpensum und einem Bandbreitenpensum mit Faktorenspektrum zusammen setzen.

Verbesserung gegenüber Status quo

Das Sockelpensum mit 20 Stellenprozent steht allen Schulleitungen zu, um die Grundaufgaben, die in jeder Schule anfallen, zu erledigen. Das zusätzliche Bandbreitenpensum bemisst sich nach einem Faktorenspektrum pro Abteilung. Die Vernehmlassungsvorlage stellte ein Spektrum von 1,3 bis 1,6 Lektionen (4,5 bis 5,5 Stellenprozent) zur Diskussion. Die gemeindliche Schulbehörde legt sodann den Faktor fest, und zwar nach Massgabe der gesetzten Beeinflussungsfaktoren. Dabei wird die Schulführung als Verbundaufgabe zwischen Schulrat, Schulleitung und Schulsekretariat verstanden. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sind so zuzuteilen, dass die Schulführung wirksam und effizient gestaltet wird. Das aktuelle Einreihungssystem (Lohnklasse) für Schulleitungen bleibt unangetastet.

Die Vernehmlassungsfrist endete am 30. November 2018. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigte: Eine Mehrheit sowohl der Gemeinderäte als auch der Schulräte und der politischen Parteien ist mit dem vorgeschlagenen neuen Modell als Ganzes einverstanden. «Insgesamt ist es eine Verbesserung gegenüber dem Status quo», so die Bildungs- und Kulturdirektion.

Faktorenspektrum wird ausgeweitet

Das in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Faktorenspektrum von 1,3 bis 1,6 Lektionen (4,5 bis 5,5 Stellenprozent) pro Abteilung wurde indes von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmern als zu eng beurteilt. In Berücksichtigung dieser Einschätzungen beschloss der Erziehungsrat in seiner Sitzung vom 30. Januar 2019, das neue Modell zur Berechnung der Schulleitungspensen per 1. August 2019 in Kraft zu setzen, allerdings unter Ausweitung des Faktorenspektrums auf 1,2 bis 1,7 Lektionen (4,1 bis 5,9 Stellenprozent). Die Pensen der Schulleitungen sind innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung anzupassen. (pd/MZ)

Der Bericht zur Auswertung der Vernehmlassung zur Revision des Reglements über die Schulleitung ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.

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