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Luzern

Naturheilpraktiker brauchen neu Bewilligung – und freuen sich

Die Luzerner Regierung legt die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vor. Dieses bringt vor allem für Naturheilpraktiker grosse Veränderungen.
Eine Frau bei einer Shiatsu-Behandlung. (Bild: Martin Schrampf / Keystone)

Dominik Weingartner

Wer im Kanton Luzern als Naturheilpraktiker wirken will, braucht künftig wieder eine Bewilligung. Jedenfalls, wenn es nach dem Regierungsrat geht. Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes sieht die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht in diesem Bereich vor. Diese wurde 2006 abgeschafft, weil «die Vielzahl der Ausbildungen» eine «seriöse Überprüfung» unmöglich gemacht habe, so die Regierung in ihrer Botschaft. Das hat sich geändert: Seit 2015 bestehen für die Naturheilpraktik eidgenössische Diplome. Betroffen von der neuen Regelung sind Ayurveda, traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie und traditionelle europäische Naturheilkunde.

Laut Angaben des Kantons werde eine Bewilligung für die Naturheilpraktiker «zwischen 500 und 700 Franken» kosten, wie Alexander Duss, juristischer Mitarbeiter beim Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD), auf Anfrage sagt. «Für den Kanton fällt Mehraufwand an bei der Kontrolle der Bewilligungsgesuche und bei der Aufsicht über die bewilligten Naturheilpraktiker», so Duss. In welcher Grössenordnung, sei aber noch unklar.

Bewilligung auch ohne Diplom möglich

Wie viele Naturheilpraktiker im Kanton Luzern von der Bewilligungspflicht betroffen sind, weiss das GSD nicht genau. Laut Alexander Duss dürften es «mehrere hundert Personen» sein. Für bereits tätige Naturheilpraktiker gebe es eine Übergangsregelung, damit sie auch ohne entsprechendes eidgenössisches Diplom eine Bewilligung erhalten könnten und so weiter tätig sein dürften, so Duss. Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Erfahrungsmedizinischen Register eingetragen ist, hat laut Gesetz auch ohne eidgenössisches Diplom Anspruch auf eine Bewilligung. Diese muss innerhalb eines halben Jahres beantragt werden.

«Es braucht fundiertes fachliches Know-how»

Der Verein Luzerner NaturheilpraktikerInnen ist erfreut über die vorgesehene Bewilligungspflicht «im Interesse von Qualität und Kompetenz in der Naturheilkunde», wie Vorstandsmitglied Renata Maria Meile sagt. «Seit 2006 kann im Kanton Luzern unabhängig von einer guten Ausbildung jeder als Naturheilpraktiker arbeiten», sagt sie. «So ist der Patientenschutz nicht mehr gewährleistet.» Meile weist daraufhin, dass viele Naturheilpraktiker wie zum Beispiel die Homöopathen die erste Ansprechperson für Patienten bei gesundheitlichen Beschwerden aller Art seien. «Wir müssen die Triage machen», sagt sie. «Was können wir erfolgreich mit naturheilpraktischen Anwendungen behandeln? Wo sind die Grenzen? Wann müssen wir weiter weisen? Dafür braucht es fundiertes fachliches Know-how», so Meile.

Hinzu zur erhofften Qualitätssicherung komme eine bessere Reputation für Naturheilpraktiker, ist Meile überzeugt: «Wir werden ernster genommen, seit wir mit dem eidgenössischen Diplom eine seriöse Ausbildung vorweisen können.»

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