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Zug

Nächster Schritt für die Baarer Ortsplanungsrevision

Die Einwohnergemeinde Baar steht vor einer Gesamtrevision der Ortsplanung. Am Abend des 10. Dezembers findet ein Informationsanlass statt.
Mit der Ortsplanungsrevision werden neue Rahmenbedingungen für das Baarer Zentrum definiert.
(Bild: Stefan Kaiser (Baar, 8.Mai 2018))

(ls) Im September hat der Gemeinderat die Umsetzung der Massnahmenempfehlungen aus der Nutzungsstrategie für die Zentrumsentwicklung verabschiedet. Zudem hat er sich im Oktober dafür ausgesprochen, die Zentrumsentwicklung der Ortsplanungsrevision vorzuziehen. Zusätzlich zur räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) will er ein kommunales Gesamtverkehrskonzept (KGVK) als Grundlage für die Ortsplanung erarbeiten lassen. «Parallel zu diesen umfassenden Prozessen geht es auch darum, die Aufwertung von Zentrum und Dorfstrasse voranzutreiben und mit der gesamten Entwicklung zu koordinieren», schreibt der Baarer Gemeinderat in einer Mitteilung.

Gemäss Raumplanungsgesetz und kantonalem Richtplan ist die Abstimmung von Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung gefordert. Dazu wird die RES erarbeitet. Im Oktober wurde damit in Baar ein interdisziplinäres Team von Fachleuten beauftragt. Die RES folgt den mit der Bevölkerung erarbeiteten Leitzielen von «Baar 5x5». Dabei werden die Potenziale, die Stossrichtungen und der Rahmen für die weitere Entwicklung bis 2040 herauskristallisiert. Die noch «verträgliche» potenzielle bauliche Entwicklung, die Ausformulierung der Freiräume und deren Vernetzung würden auch die Leitlinien im KGVK mitbestimmen, so der Gemeinderat.

Massnahmen zur Bewältigung des Verkehrs

Nach den Vorgaben des kantonalen Richtplans sind Aussagen zur Reduktion des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zu machen. Die kommunale Einflussnahme liegt dabei bei der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, des ÖV-Angebots und der Parkplatz-Thematik. «Konkret sind zudem aufgrund der Tangente Zug/Baar, der geplanten Taktverdichtung der SBB, der Zunahme der Einwohnerzahl und höherer Ansprüche an den öffentlichen Raum Anpassungen bei den verkehrsplanerischen Grundlagen erforderlich», heisst es in der Mitteilung weiter. Hierfür dient das KGVK. Es umfasst die Definition der künftigen Netze der verschiedenen Verkehrsmittel sowie die Zielvorstellungen zu Mobilität und zum Verkehrsverhalten. Das KGVK erlaube eine Gesamtsicht, in welchen Modalitäten sich der Verkehr abwickeln soll, so der Gemeinderat. «Damit wird sowohl innerhalb der Gemeindegrenzen als auch mit Blick auf das übergeordnete Netz der Rahmen für die Steuerung und Bewältigung des Verkehrsaufkommens austariert. Nur so können die notwendigen Massnahmen und allfällige Investitionen aufeinander abgestimmt werden.»

Im Vergleich zur letzten Ortsplanungsrevision im Jahr 2005 bestehen heute andere Voraussetzungen und eine höhere Komplexität. Die Gemeinde Baar muss in der Nutzungsplanung die Strategien und Ziele zur Innenentwicklung des Bundes und des Kantons umsetzen. Neben dem Raumplanungsgesetz sind die Einführung des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes, die revidierte Gewässerschutzverordnung sowie die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) zu beachten. Die rollende Schulraumplanung, das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK), die Zielsetzungen zu den kantonal vorgegebenen Verdichtungsgebieten und weitere Rahmenbedingungen werden die Planung beeinflussen.

Fachgremium begleitet den Prozess

Wo der Boden knapp ist und viele lnteressengruppen mitreden, da werden Ortsplanung und Zentrumsentwicklung anspruchsvoll. Die fünf Hauptnutzungen des Lebensraums - Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Versorgung und Erholung - müssten daher mit ihren Abhängigkeiten betrachtet werden. Auch verlange die Gesellschaft zunehmend Mitsprache bei der Gestaltung ihres Lebensraums. Oft sind dabei gegensätzliche Aspekte zu berücksichtigen. «Um eine möglichst gute Abstützung aller lnteressen gewährleisten zu können werden die Planungsprozesse bei allen wichtigen Meilensteinen der Bevölkerung vorgestellt», schreibt der Gemeinderat. Für zentrale Weichenstellungen seien partizipative Prozesse und Mitwirkungen vorgesehen. Überdies werde der Gemeinderat ein fachlich und politisch breit aufgestelltes Begleitgremium einsetzen, welches die gesamte Erarbeitung der RES und die Revision der Planungsmittel begleite.

Am 10. Dezember findet um 19 Uhr im Gemeindesaal ein Informationsanlass der Gemeinde Baar zur Ortsplanungsrevision statt. Der Abend steht unter dem Titel «Prozesse der Ortsplanungsrevision: Zentrumsentwicklung und Kommunales Gesamtverkehrskonzept (KGVK)»

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