Hugo Bischof
Die Erbschaftssteuer für Nachkommen war von der Krienser Stimmbevölkerung 2002 mit einer Zweidrittelmehrheit abgeschafft worden, aufgrund einer Initiative der SVP. Jetzt will der Stadtrat diese wieder einführen (Ausgabe vom Mittwoch). Die SVP will dies verhindern. Falls das Parlament der Wiedereinführung in der vom Stadtrat vorgeschlagenen Form zustimmt, will die SVP das Referendum ergreifen und die Vorlage erneut vors Volk bringen. Das kündigt Fraktionschef Räto Camenisch namens seiner Partei in einer Medienmitteilung an.
Die SVP werde im Parlament «Anträge zur Verbesserung der Vorlage einbringen». So sei sie gegen eine Progression des Steuersatzes, der Freibetrag von 100'000 Franken sei «lächerlich tief». Die SVP werde eine Erhöhung um das Zehnfache fordern. «Die Behandlung im Einwohnerrat wird also wegweisend sein für unser weiteres Verhalten.»
Grundsätzlich sei die SVP aber immer noch der Meinung, «dass der Volksentscheid von 2002 weiter gelten sollte, da sich in Kriens bezüglich dieser Frage eigentlich nichts geändert hat», so Camenisch.
«Das von den Erblassern versteuerte Erbe darf nicht ein zweites Mal besteuert werden; dies würde gegen Treu und Glauben bezüglich einer unstatthaften Doppelbesteuerung verstossen.»
Erben sei eine private Angelegenheit zwischen Erblasser und Erben, insbesondere bei den direkten Nachkommen: «Daher sind wir der Meinung, dass die Stadt dort nichts verloren hat. Insbesondere darf dieser private Teil keinesfalls politischen Umverteilungsübungen dienen.»
Stadtrat will mit zusätzlichen Einnahmen Krienser Finanzlage verbessern
Der Krienser Stadtrat begründet seinen Antrag zur Wiedereinführung der Nachkommenerbschaftssteuer unter anderem damit, dass deren Abschaffung 2002 nicht den gewünschten Effekt gehabt habe, dass dadurch mehr vermögende Personen nach Kriens gezogen seien. Aufgrund des Planungsberichts «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» brauche es zur Verbesserung der Krienser Finanzlage neben Einsparungen zwingend auch zusätzliche Einnahmen.