Sandra Monika Ziegler
Ein heute 84-jähriger Mann hatte 2012 und 2017 in Meggen eine Bankfiliale überfallen. Beim zweiten Mal wurde er gefilmt, und – weil er seine Maske zu spät übers Gesicht gezogen hatte – identifiziert. Am Dienstag nun musste er sich erneut den Richtern stellen. In erster Instanz wurde er unter anderem wegen mehrfacher räuberischer Erpressung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er musste aber nicht ins Gefängnis. Der Mann akzeptierte das Urteil trotzdem nicht. Und auch der Staatsanwalt wollte dieses Urteil nicht hinnehmen:
«Das kann doch nicht sein, zwei Banken überfallen und nicht ins Gefängnis?»
Nun lag es am Kantonsgericht, den Fall neu zu beurteilen.
Versicherungsbetrug vorgeworfen
Der Beschuldigte antwortete auf die Fragen des Richters, soweit er sich noch erinnern könne. Die Banküberfälle seien zu lange her, er wisse nicht mehr alles so genau, sein Hirn sei nicht mehr so wie früher, gab er zu Protokoll. Er war aber geständig und bereute die Taten. Nebst den Banküberfällen wurde ihm auch Versicherungsbetrug vorgeworfen. Es geht dabei um rund 3600 Franken, die ihm angeblich gestohlen und von der Versicherung zurückerstattet wurden. Der Mann bestritt den Betrug: Er sei wirklich von zwei Männern überfallen worden, als er auf der Post Einzahlungen machen wollte. Man habe ihn damals – ebenfalls 2012 – zu Boden geschlagen und das Geld gestohlen.
«Woher hatten sie die 3600 Franken», wollte der Richter wissen. Beschuldigter: «Ich habe eine wertvolle Uhr verkaufen können, wie in der Sendung ‹Bares für Rares›, unkompliziert und ohne Quittung.» Weil es ihm schlecht ging, sei er nach dem Überfall zum Arzt, der habe ihm eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Der Staatsanwalt sagte dazu: «Das war ein fingierter Überfall. Die Aussagen sind realitätsfern und unglaubwürdig. Das war Versicherungsbetrug.»
Gefilmt und geschnappt
Die Banküberfälle hat er gestanden. Den ersten habe er auf Anregung eines Bekannten gemacht. Und weil das so leicht gegangen sei, habe er sich fünf Jahre später erneut mit einem Banküberfall Geld beschaffen wollen. Doch das klappte nicht, er wurde gefilmt und geschnappt und verbrachte 19 Tage in Untersuchungshaft. An der Verhandlung sagte er dazu:
«Ich habe mich erst nachher himmeltraurig gefühlt, es war dumm von mir.»
Für den Verteidiger bestanden «ernsthafte Zweifel» am Urteil. So seien der Aspekt, dass ihn der erste simple Raubüberfall inspiriert habe, sein Alter, andere Zeugen und Aussagen unbeachtet geblieben. Es gehe nicht darum, einen Banküberfall zu rechtfertigen, doch Gewalt habe und wollte sein Mandant nie anwenden. Er sei sowohl vor als auch nach den Taten nie straffällig gewesen. Er habe eine gute Prognose und seine Lehren daraus gezogen. Der Staatsanwalt blieb beim Strafmass von 3 Jahren, davon 1 Jahr im Gefängnis. Das Urteil wird den Parteien zugestellt.