Sandra Monika Ziegler
Sandra Monika Ziegler
Die Fenster des Hotel Schweizerhof leuchten seit 2014 bunt. Die Stadt Luzern wollte dies nicht und verweigerte die Baubewilligung. Das Hotel gelangte darauf ans Kantonsgericht, welches entschied, dass die Baubewilligung neu beurteilt werden muss. Nun haben sich Stadt und Hotel geeinigt: Die Lichter dürfen bleiben, aber nur an 270 Tagen im Jahr brennen (wir berichteten). Manuela Jost (GLP), Baudirektorin der Stadt Luzern, sagt, wie es zum Einlenken kam.
Was überzeugte die Stadt, doch noch zuzustimmen?Manuela Jost: Es war ein Ermessensentscheid, der durch die Abwägung der Gesamtsituation zustande kam. Wir wollten aber keine Jahresbewilligung erteilen und haben die Bewilligung deshalb auf die 270 Tage beschränkt. Das heisst: Während mindestens 3 Monaten soll das normale weisse Licht brennen .Welche Erkenntnisse werden daraus gezogen?Der Gerichtsentscheid zeigt weiter klar auf, dass das Kunstlichtreglement nicht anwendbar ist. Es regelt nur das Anstrahlen von aussen. Und der Entscheid zeigt klar, dass es für eine solche Beleuchtung, die das Gesamtbild der Fassade verändert, ein Baugesuch braucht.Was hat dieser juristische Weg die Stadt gekostet?Der Fall wurde mit internen Ressourcen während der normalen Arbeitszeit bearbeitet. Es wurden keine amtlichen Kosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen.Wie oft werden Gesuche abgewiesen?Eher selten, letztes Jahr war es ein Fall und das Jahr zuvor waren es in etwa drei Fälle.
Öffnet das jetzt Tür und Tor für andere, die ihre Fenster von innen bunt beleuchtet haben wollen?Nein, das glaube ich nicht. Denn es braucht ein auch dafür Baugesuch. Und die Beurteilung des Gesuchs erfolgt fallspezifisch.