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Nidwalden

Nach Badeunfall in Buochs wurde ein Verfahren eröffnet – zweites Unglück knapp vermieden

Beinahe wäre es am Aawasseregg kürzlich zu einem zweiten Unglück gekommen – die Gemeinde prüft nun Warnschilder.
Das Aawasseregg: Auf der Tafel in der Bildmittte wird darauf hingewiesen, dass das Baden in der Flussmündung verboten ist. (Bild: PD)

Philipp Unterschütz

Tragisch endete ein Badeausflug am Sonntagabend, 4. August, beim Aawasseregg in Buochs. Aus bisher ungeklärten Gründen ist ein sechseinhalbjähriges Mädchen ertrunken. Wie bei solch aussergewöhnlichen Todesfällen üblich, ist die Staatsanwaltschaft Nidwalden für das Verfahren zuständig. Zu den Ergebnissen könne man noch nichts sagen, erklärt der zuständige Staatsanwalt Lukas Zumstein. «Wir warten momentan noch ab, ob der Zeugenaufruf weitere Ergebnisse bringt. Es gab bereits erste Rückmeldungen, die wir jetzt auswerten.» Lukas Zumstein bestätigt allerdings, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen eine erwachsene Person eröffnet habe, die aber nicht zur Familie des Opfers gehöre. «Es geht in diesem Verfahren um die Sorgfaltspflicht.»

Fast wäre es zu zweiter Tragödie gekommen

Am 4. August ist es am Aawasseregg zu einem weiteren Zwischenfall gekommen, der ebenfalls hätte tragisch enden können. Wie der Auslandschweizer Jan De Baere unserer Zeitung berichtet, ist er während eines Aufenthalts bei seinem in Stans wohnhaften Bruder mit seinen zwei Kindern, die gut schwimmen können, zum Baden ans Aawasseregg gegangen. «Wir haben uns von der Strömung in der Mündung der Engelbergeraa treiben lassen. Plötzlich bekam mein 9-jähriger Sohn Panik und versuchte gegen die Strömung zu schwimmen, um wieder Boden unter den Füssen zu gewinnen», erzählt De Baere, der mit seiner Familie in Deutschland wohnt.

Das habe natürlich nicht funktioniert, weshalb er seinem Sohn helfen wollte. Das sei aber sehr schwierig gewesen, weil dieser in der Panik um sich geschlagen habe. «Weil ich spürte, dass mich die Kräfte in der Strömung bald verlassen würden, habe ich um Hilfe gerufen. Wir wären beinahe ertrunken, zum Glück haben uns dann zwei Personen aus dem Wasser geholfen.» Er sei anschliessend mit seinem Sohn ins Spital zur Kontrolle, glücklicherweise sei dieser völlig unversehrt geblieben. «Allerdings ist er am nächsten Tag mit Magenproblemen und Migräne krank geworden, ich vermute, das könnte eine Reaktion auf den Stress gewesen sein», meint Jan De Baere.

Den Vorfall habe er weder der Polizei noch der Gemeinde gemeldet. Jan De Baere erzählt, dass er schon öfter mit seinen Kindern am Aawasseregg zum Baden war und am fraglichen Tag die Verhältnisse nicht anders waren als sonst auch. Nach der Rückkehr zum Badeplatz gegen Abend erlebte die Familie dann aus einiger Entfernung von der anderen Seite der Engelbergeraa auch noch die Landung des Rettungshelikopters nach dem tödlichen Badeunfall mit. Was genau geschehen war, erfuhren sie aber erst am nächsten Tag aus der Zeitung.

Gemeinde klärt ab, ob Warnschilder nötig sind

Aufgrund des eigenen Erlebnisses und des tragischen Todesfalls regt Jan De Baere an, dass man im Gebiet Aawasser in Buochs am See Warnschilder aufstellen könnte. Wie eine Anfrage bei der Gemeinde Buochs zeigt, beschäftigt man sich dort bereits mit dem Thema.

Es sei tatsächlich so, dass momentan bei den beiden Zugängen zum Aawasseregg keine eigentlichen Hinweis- oder Warnschilder aufgestellt seien. Es gibt einzig ein gerichtliches Verbot in Bezug auf die allgemeine Nutzung des Aawassereggs. Baden ist darauf allerdings nicht erwähnt. Direkt beim Auslauf der Engelbergeraa in den See hat es jedoch ein Warnschild, auf dem es heisst, dass Baden im See wegen tiefer Baggerlöcher verboten sei.

Gemeindepräsidentin Helene Spiess bestätigt, dass die Gemeinde infolge des tragischen Badeunfalls in die Offensive gehe: «Wir klären bei der Kantonspolizei ab, ob es sinnvoll wäre, als präventive Massnahme zusätzliche Warnschilder betreffend dem Baden im See anzubringen.» Welche Form und Grösse solche zusätzliche Hinweisschilder haben könnten, wie viele es brauche, welches Verfahren dazu nötig sei und wer für das Anbringen solcher Schilder zuständig sei, werde sich nach den erfolgten Abklärungen bei der Kantonspolizei zeigen. Das Aawasseregg besteht übrigens aus drei Parzellen, die im Eigentum der politischen Gemeinde und der Genossenkorporation sind.

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