Willisau

Mutterhündin und sieben Welpen vernachlässigt

Der Beschuldigte will seine Hundehaltung verbessern, doch das überzeugte die Einzelrichterin nicht. Denn zum Kontrollzeitpunkt war die Haltung mangelhaft. Der Hundehalter wird wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
Das Bezirksgericht in Willisau (Bild: sam)
Sandra Monika Ziegler

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