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Obwalden

Motion zum Denkmalschutz: Regierung will Sanierung und Erweiterung der Psychiatrie vorantreiben

In einer Motion heisst es, dass der Denkmalschutz zu hohe Anforderungen für das Psychiatriegebäude in Sarnen stellt. Die Regierung empfiehlt dem Kantonsrat, die Motion abzulehnen.

Im vergangenen Mai hatten der damalige Kantonsrat Albert Sigrist (SVP, Giswil), Kantonsrat Gregor Rohrer (SVP, Sachseln) sowie elf Mitunterzeichnende eine Motion eingereicht, die das Psychiatriegebäude in Sarnen betrifft. Sie forderten, dieses Objekt «Altes Kantonsspital/Psychiatrie», welches 2018 als Schutzobjekt von regionaler Bedeutung in den Schutzplan Sarnen Dorf aufgenommen worden ist, in einem unverzüglichen und zielgerichteten Prozess wieder aus diesem «Schutzinventar» zu entlassen. Danach müsse an diesem Standort umgehend ein Neubauprojekt realisiert werden, wobei Energieeffizienz, flexible Raumnutzung und Erweiterungsmöglichkeiten im Zentrum stehen müssten. Das Provisorium bei der alten Unterkunft Freiteil müsse mit der Eigentümerschaft vertraglich verlängert werden, bis der Neubau bezogen werden könne.

Das bestehende Psychiatriegebäude.
Bild: Bild: Florian Pfister (Sarnen, 1. September 2022)

Die Motionäre begründeten ihre Forderung unter anderem damit, dass die Sanierungsarbeiten am rund 160-jährigen Psychiatriegebäude sehr aufwendig und kostspielig seien. Die Vorgaben des Denkmalschutzes verhinderten nicht nur eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach, sondern erforderten beispielsweise auch beim Aufzug eine spezielle Installation, damit das Dachgeschoss überhaupt erschlossen werden könne.

Entlassung aus dem Denkmalschutz wäre nicht glaubwürdig

Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass das Projekt« Sanierung und Erweiterung Psychiatrie Sarnen» vorangetrieben werden soll, und beantragt dem Kantonsrat daher, die Motion abzulehnen. An der Abstimmung vom 25. September nahm die Stimmbevölkerung den Objektkredit für die Sanierung und Erweiterung der Psychiatrie Sarnen in der Höhe von 20,5 Millionen Franken mit 69 Prozent an und folgte der Abstimmungsempfehlung des Regierungsrats und des Kantonsrats. Die Sicherstellung der institutionellen psychiatrischen Versorgung vor Ort könne mit dem Projekt per Mitte 2025 sichergestellt werden, wohingegen bei einer Umsetzung der Motion mit einer Verzögerung von zehn bis 15 Jahren mit ungewissem Ausgang und hohen zusätzlichen Kosten gerechnet werden müsse.

Das Bauprovisorium in der Militärunterkunft Freiteil komme für einen stationären, längerfristigen Betrieb nicht in Frage. Ausserdem schreibt die Regierung: «Der Versuch einer Entlassung des Psychiatriegebäudes aus dem Denkmalschutz würde auch der Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion des Kantons schaden, wenn dieser für sich herausnimmt, eigene sanierungsbedürftige und sanierungsfähige Schutzobjekte wieder aus dem Schutz zu entlassen, während er dies Privaten verwehrt.»

Denkmalschutz müsse gelockert werden

Für Gregor Rohrer war erwartbar, dass die Regierung die Motion dem Kantonsrat zu Ablehnung empfiehlt. Ohnehin habe sich die Motion nach dem Abstimmungsresultat erledigt. Dennoch stellt Rohrer klar: «Auch andere Parteien haben sich bei uns gemeldet und erkennen unseren Ansatz, dass der Denkmalschützer zu grosse Macht ausübt. Es wird immer schwieriger, private oder öffentliche Bauten ohne grossen finanziellen Mehraufwand wegen denkmalschützerischer Auflagen zu realisieren. Das darf nicht so weitergehen.»

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