Nachdem das eidgenössische Parlament das Bundesgesetz über die Enteignung revidiert hat, seien nun Anpassungen auf kantonaler und kommunaler Ebene gefordert, fordert der Spirgner Mitte-Landrat Alois Brand. In seiner Motion verlangt er vom Urner Regierungsrat, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des Schätzungswerts entschädigt wird.
Auf nationaler Ebene sei dies seit dem 1. Januar 2021 bereits der Fall: Doch diese neuen Anpassungen würden nur für Projekte des Bundes gelten, heisst es in der Motion, die Brand am Mittwoch im Landrat einreichte. Wenn Uri also seine Entschädigungsansätze erhöhe, könne so eine Angleichung an das Enteignungsgesetz des Bundes erreicht werden. Dies entspreche dem Rechtsgleichheitsgebot und führe möglicherweise dazu, dass Lösungen – eventuell vor dem eigentlichen Enteignungsprozess –einfacher zu finden seien.
Zu günstiger Preis fördere sorglosen Umgang
Im Kanton Uri werde ein Quadratmeter Kulturland aktuell mit zwei bis zwölf Franken entschädigt. Der zu günstige Preis für Landwirtschaftsland und der Umstand, dass dieses noch nicht überbaut sei, fördere den sorglosen Umgang mit dem Kulturland, heisst es in der Motion weiter. Eine Entschädigungserhöhung würde dazu führen, dass haushälterischer mit dem Boden umgegangen werde und die enteigneten Personen fair entschädigt würden. (mah)