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Luzern

Mit Sturmgewehr auf eine Personen geschossen – Anklage fordert sieben Jahre

Ein 38-jähriger Schweizer hat mit der Armeewaffe einen Mann  angeschossen. Für ihn war es eine Verkettung unglücklicher Umstände, für die Anklage versuchte vorsätzliche Tötung.

Was sich an diesem Freitag im Juli 2017 ereignet hatte, ist unbestritten: Ein 38-jähriger Schweizer hat mit seinem Sturmgewehr auf eine Gruppe von zehn Leuten auf dem benachbarten Schulgelände geschossen. Dabei hat er einen jungen Kosovaren am Oberkörper getroffen und diesen schwer verletzt. Nicht klar ist, warum der Mann den Schuss abgegeben hat.

An der Verhandlung am Luzerner Kriminalgericht hat der Beschuldigte am Montagnachmittag zwar zugegeben, mit seiner Armeewaffe auf dem Balkon hantiert zu haben. Allerdings will er nicht gewusst haben, dass sich eine Patrone in der Waffe befunden hat. Er führte aus, dass er an jenem Tag ziemlich viel Alkohol getrunken habe und dass es ohnehin ein stressiger Tag gewesen sei.

Das Austreten zweier Männer an der Turnhalle war zu viel

Auf dem nahen Schulhausplatz in einer Gemeinde in der Region Luzern haben sich an diesem Abend, wie meistens an den Wochenenden, etliche junge Leute versammelt, die entsprechend auch eine gewisse Geräuschkulisse bildeten. Als zwei Männer der Gruppe an eine Mauer der Turnhalle urinierten, hat den Beschuldigten offenbar der Teufel geritten.

Gemäss eigenen Angaben holte er sein Sturmgewehr und zwei Magazine aus einem Schrank. «Aus einem sehr dummen Input heraus, wollte ich die beiden Männer mit dem Gewehr erschrecken», gab er bei der Befragung durch das Gericht an. Die Waffe und die Magazine deponierte er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorerst neben sich auf dem Sofa.

Gegen 21.45 Uhr soll er, genervt durch die Lärmbelästigung, dann das Gewehr ergriffen und eines der Magazine eingesetzt haben. Dieses enthielt eine Patrone, was dem Beschuldigten, wie er sagt, nicht aufgefallen ist. Dann schlug er laut Staatsanwaltschaft den Verschluss nach vorne, zielte auf die Gruppe und gab einen Schuss ab. Er selber habe nur abgedrückt, weil er das Klicken habe hören wollen.

Er sei davon ausgegangen, dass das Gewehr ungeladen war. «Ich wollte niemanden verletzen, es war ein Unfall. Die Männer sollten nur beim Anblick des Gewehrs erschrecken», führte er aus und ergänzte:

«Es war eine Verkettung
unglücklicher Umstände.»

Für den Staatsanwalt sind diese Schilderungen nicht glaubwürdig. «Als Abschreckung war die Situation nicht tauglich. Die Leute auf dem Schulhausplatz konnten die Waffe aus einer Entfernung von 45 Metern auf einem Balkon doch kaum erkennen.» Auch gegen einen Unfall spreche einiges: «Es musste eine ganze Reihe bewusster Tätigkeiten angestellt werden, bis das Gewehr schussbereit war. Er zielte, entsicherte und drückte ab.»

Nachdem der Beschuldigte den Schuss abgegeben hatte und seine Tat realisierte, schickte er seiner damaligen Freundin eine WhatsApp mit dem sinngemässen Inhalt:

«Ich hab Mist gebaut.»

Daraufhin ist er mit einer Erste-Hilfe-Apotheke zum Schulhaus gerannt und hat den am Oberkörper getroffenen jungen Kosovaren Hilfe geleistet. Das Leben des Mannes hing laut Staatsanwalt an einem seidenen Faden. Der Staatsanwalt beantragte für versuchte eventualvorsätzliche Tötung und mehrfache Gefährdung des Lebens eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Verteidiger sprach von einem Samariterakt

Der Verteidiger des Beschuldigten begann sein Plädoyer mit einem Zitat: «Wir werden nicht für unsere Sünden bestraft, sondern durch sie.» Sein Mandant habe sich beim Opfer persönlich entschuldigen wollen. Er habe einen Brief mit den Worten verfasst: «Ich bin der Mann, der Dich verarztet hat, aber ich bin leider auch der Mann, der Dich verletzt hat.»

Er hob den «Samariterakt» der Ersten Hilfe hervor und nannte dies einen ausserordentlichen Akt der Humanität. Der Verteidiger beantragte, dass der Beschuldigte für fahrlässige Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt wird. Für versuchte vorsätzliche Tötung und mehrfache Gefährdung des Lebens sei sein Mandant freizusprechen.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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