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Urteil

Mit fast 160 km/h durch den Sonnenbergtunnel: Luzerner Kriminalgericht verurteilt Raser

Der in Deutschland wohnhafte Mann ist mit 15 Monaten bedingt bestraft worden. Bei seiner Fahrt überholte er ein ziviles Polizeiauto.

Raser Auto Geschwindigkeit Verkehr, 3. Februar 2010.
Bild: Philipp Schmidli / Neue Luzerner Zeitung

Seine Raserfahrt unternahm der heute 37-Jährige im November 2020. Damals fuhr er in einem von einem Bekannten geliehenen BMW durch den Sonnenbergtunnel: Erlaubt waren 80 Stundenkilometer, er fuhr knapp das Doppelte und überholte dabei ein ziviles Polizeiauto. Mit Blaulicht wurde er kurze Zeit später gestoppt.

Das Kriminalgericht Luzern verurteilt nun den Mann zu einer bedingten Strafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er die Gerichts- und Verfahrenskosten von etwa 2600 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Darin heisst es: «Die Fahrt sei eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Beschuldigte habe damit ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen.»

Verurteilter zeigt Reue

Für solche Verstösse im Strassenverkehr sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren vor. Der Beschuldigte, der in Deutschland wohnt, war von Beginn an geständig und zeigte Reue. Strafmildernd gewertet wurde auch, dass er freiwillig aus Deutschland einreiste, um anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen seine Tat einzugestehen.

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