Obwalden

Mit Böller bei Festbesucher Gehörschaden verursacht: Obergericht hält an Schuldspruch fest

Ein Mann hat an einem Fest Knallkörper abgebrannt und dadurch bei einem Besucher Schwerhörigkeit verursacht. Nun muss er diesem laut Obergerichtsentscheid 30'000 Franken Genugtuung zahlen.
Seit dem Vorfall kann der Mann aus Engelberg nur noch dank Hörgeräten richtig hören. Die Knallkörper, die ein anderer Besucher eines Vorweihnachtsfestes im Jahr 2014 in der Nähe der Gäste zündete, führten bei ihm zu einem unheilbaren Gehörschaden (wir ...

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