Evelyne Fischer
Die Schreckenstat hat sich in die Erinnerung vieler eingebrannt: Am 12. November 2016 tötet ein Portugiese, Vater einer Tochter und eines Sohnes, vor dem «Ochsen» in Littau seine Ehefrau. Mit 15 Messerstichen. Selbst als das damals 51-jährige Opfer wehrlos am Boden liegt, sticht er noch zu. Der Rettungsdienst versucht sie später zu reanimieren. Erfolglos.
Am 2. Mai ist der Fall am Luzerner Kriminalgericht verhandelt worden. Im Zentrum stand damals die Frage: Hat der Beschuldigte die Tat geplant und wenn ja, warum? Kurzum: Ist es Mord oder vorsätzliche Tötung? Die Antwort liegt seit der gestrigen mündlichen Urteilseröffnung vor: Es ist Mord. Der Mann habe «skrupellos» gehandelt, sei «äusserst brutal» vorgegangen. Die Richterin sagte: «Die Tatausführung ist als besonders verwerflich zu qualifizieren.»
Bei Mord ist Landesverweis zwingend
Dem 60-jährigen Beschuldigten wird eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verhängt, unter Anrechnung von 1013 Tagen, die er bereits abgesessen hat. Das Verfahren wegen Tätlichkeiten wird wegen fehlenden Strafantrags eingestellt. Für 15 Jahre wird der Portugiese des Landes verwiesen, die maximal mögliche Dauer. Bei Mord ist ein Landesverweis zwingend, ausser es liegt ein Härtefall vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt, der Verteidiger zehn Jahre für vorsätzliche Tötung.
Die Kinder erhalten eine Genugtuung von je 50'000 Franken zuzüglich Zins seit dem Unglückstag. Der Vater schuldet ihnen zudem mehrere Tausend Franken Schadenersatz. Als diese Forderungen zur Sprache kommen, schiebt der Portugiese die Ärmel seiner hellblauen Strickjacke nach oben. Zuvor ist der Mann regungslos dagesessen, die Arme an der Lehne wie festgeklebt, der Rücken steif. In den Zuschauerreihen wird geweint. Sohn und Tochter aber sind gefasst, Letztere hält einen Rosenkranz in den Händen.
Gericht hat zweites Gutachten eingeholt
Als die Richterin die Höhe der Strafe begründet, beugt sich der Beschuldigte vornüber, stützt sich auf den Knien ab, schüttelt immer wieder den Kopf. Nach der Hauptverhandlung hat das Gericht ein zweites Gutachten eingefordert. «Zum Zustand des Beschuldigten waren weitere Abklärungen nötig», sagt die Richterin. Denn der Mann hat bis zuletzt behauptet, er habe seine Ehefrau nicht umbringen wollen, sei unter Medikamenteneinfluss gestanden, könne sich nicht mehr an die Tat erinnern. Doch auch das Ergänzungsgutachten zeige: Der Beschuldigte ist trotz Medikamenten «vollumfänglich schuldfähig». Er nehme diese seit vielen Jahren und habe eine gewisse Toleranz entwickelt.
Das Gericht erkennt als Motiv «eine Mischung aus Rache, verletztem Stolz, Wut und Eifersucht». Das Verhältnis der Eheleute war zerrüttet, wegen häuslicher Gewalt kam es zu Polizeieinsätzen. «Die beiden Kinder sagten glaubhaft aus, dass Eifersucht ein Dauerthema war», so die Richterin. Der Beschuldigte habe seiner Ehefrau Untreue vorgeworfen.
«Die Kinder führten aber plausibel aus, dass ihre Mutter nie eine Fremdbeziehung geführt hat. Aufgrund der strengen Überwachung durch den Ehemann wäre dies gar nicht möglich gewesen.»
Das Opfer fürchtete sich vor dem Beschuldigten und seinem unberechenbaren Verhalten, ebenso die Kinder. Der Mann hatte seiner Frau wiederholt mit dem Tod gedroht. In einer Notiz hielt er fest, er könne in Portugal jemanden bezahlen, «um sie in eine andere Welt zu schicken».
Mit Rüstmesser in der Jackentasche ausgerückt
Die Situation eskaliert, als die Ehefrau nach einem Spitalaufenthalt nach Hause zurückkehrt. Am Morgen nach der Entlassung – vier Tage vor dem Mord – wird der Beschuldigte erneut gewalttätig, die Polizei interveniert. Die Ehefrau zieht darauf zur Tochter in Littau. «Der Auszug war für den Beschuldigten offensichtlich unerträglich», hält die Richterin fest. Gemäss Zeugen befindet er sich danach «zunehmend neben der Spur».
Der Beschuldigte behauptet, er habe am besagten 12. November in die Migros gehen wollen. Diese Aussage hat das Gericht nicht überzeugt. Dagegen spricht zum einen das Rüstmesser in seiner Jackentasche, zum anderen die Route: Der «Ochsen» liegt auf dem Weg zur damaligen Wohnung der Tochter, nicht aber auf jenem zur Migros. Jedenfalls begegnen sich der Beschuldigte und die Ehefrau, trinken zusammen im «Ochsen» einen Kaffee. Danach folgt die fatale Tat.