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Zug

Mindeststeuer klug umsetzen

Gedanken dazu, wie sich die Stempelsteuer nützlich machen könnte.
Gian Brun, Präsident Jungfreisinnige Zug

Gian Brun, Präsident Jungfreisinnige Zug

Die Schweiz wird aufgrund internationaler Entwicklungen dazu gezwungen sein, eine Mindeststeuer von 15 Prozent für Unternehmensgewinne umzusetzen. Doch anstatt sich klug der Situation anzupassen, schwankt man in der Schweiz zwischen Trotz und Hilflosigkeit.

Da die Mindeststeuer nicht aus der politischen Arbeit der Schweiz entstanden ist und uns sehr wahrscheinlich aufgezwungen wird, muss es unser erklärtes Ziel sein, sie steuerneutral umzusetzen. Die Unternehmen sollen am Schluss möglichst keinen Rappen mehr Steuern bezahlen – und noch viel wichtiger: Der Staat darf möglichst keinen Rappen zusätzlich in seiner Kasse haben.

Um dies zu erreichen, könnte in einem zweistufigen Modell zur Verwendung neuer Einnahmen aufgrund der Mindeststeuer verfahren werden. Erstens sollen den rund 200 in der Schweiz betroffenen Unternehmen Steuerabzüge auf alle Unternehmenssteuern gewährt werden, welche nicht von der OECD als Steuerbasis für die Mindeststeuer definiert werden. Die Abgaben, welche diese Unternehmen aus dem Gewinn leisten und welche über den am Steuersitz üblichen Steuersatz hinausgehen, könnten dann beispielsweise von der Stempelsteuer abgezogen werden. Die Stempelsteuer ist eine Schweizer Sondersteuer und wird kaum in die Steuerbasis der OECD fallen. Statt die Stempelsteuer selber zu bezahlen, schickt das Unternehmen die Rechnung einfach an den Kanton weiter.

Dieser hat laut den ersten Vorschlägen des Finanzdepartements nämlich nach wie vor die Steuerhoheit, wird also die Mindeststeuer einziehen und kann daraus dann die Rechnung für die Stempelsteuer bezahlen. Solche Steuerabzüge sollen insbesondere auch für die AHV- und BVG-Beiträge der Unternehmen möglich sein, welche bis zu 20 Prozent der Lohnkosten von Angestellten ausmachen können.

Es kann Situationen geben, in denen nach allen Abzügen beim Kanton immer noch Geld übrig bleiben wird. Mit diesem Restbetrag – und hier kommen wir nun zur zweiten Stufe – sollen die Kantone ihre Standortattraktivität fördern. Es könnten beispielsweise die Steuern für natürliche Personen gesenkt oder die Infrastruktur ausgebaut werden.

Aus meiner Sicht ist zentral, dass der Bund nicht über die Zusatzeinnahmen verfügen kann. Er soll den betroffenen Unternehmen garantieren, dass sie ihre durch die Mindeststeuer zusätzlich geleisteten Abgaben von anderen Steuern abziehen dürfen. Mit diesem Modell werden die Unternehmen geschont, und mit den allfälligen Zusatzeinnahmen kann ein Standortwettbewerb unter den Kantonen entstehen.

Bismarck meinte einst, es gäbe keine absolute Souveränität. Trotz seinem grossen Reich sah er sich aufgrund seiner Nachbarn in gewisser Weise fremdgesteuert. Doch der inneren Souveränität war er sich stets bewusst, und jene ist auch in der Schweiz nach wie vor gegeben. Somit haben wir es in der eigenen Hand, die Mindeststeuer so umzusetzen, dass der Staat keine Zusatzeinnahmen generiert und die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Die Ziele der Linken bei diesem Grossprojekt sind klar. Nun kommt es also auf die Bürgerlichen an.

In der Kolumne «Die junge Sicht» äussern sich Mitglieder der Zuger Jungparteien zu frei gewählten Themen. Ihre Meinung muss nicht mit derjenigen der Redaktion übereinstimmen.

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