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Obwalden

Militäranlage auf dem Pilatus: Vertrag mit Bund soll erneuert werden

Für die Radaranlage auf dem Pilatus will die Korporation Alpnach dem Bund ein 100-jähriges Baurecht gewähren.
Die Radaranlage auf dem Pilatus. (Bild: PD)

Markus Villiger

Der Bund betreibt auf Pilatus-Kulm das sogenannte Florako-Radarsystem für die Luftraumüberwachung der Schweiz. Pilatus-Kulm ist neben Scopi (Lukmanier), Weisshorn (Lenk) und Weissflue (Arosa/Davos) einer der vier Radar-Standorte. Es handelt sich um eine unterirdische, zum Teil oberirdische militärische Anlage mit Antennenanlagen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Sanierung beziehungsweise Modernisierung dieser militärischen Einrichtung auf dem Pilatus sowie aufgrund der bevorstehenden Grundbuchbereinigung – es geht um die Einführung des eidgenössischen Grundbuches – haben sich der Bund und die Korporation Alpnach darauf geeinigt, die Bauten und Anlagen im Grundbuch neu zu regeln.

Damals gab es 1000 Franken als Entschädigung

Für die militärischen Anlagen wurde zwischen der damaligen Bürgergemeinde Alpnach (heute Korporation Alpnach) und der Eidgenossenschaft am 5. Juli 1955 ein Baurechtsvertrag für ein selbstständiges und dauerndes Baurecht abgeschlossen. Gleichzeitig gestattete die Bürgergemeinde Alpnach dem Verteidigungsdepartement das Ausbruchmaterial, das beim Bau der Anlage anfällt, in einer Mulde nordöstlich der sogenannten «Chilchsteine» zu deponieren. Für die Einräumung dieser Rechte wurde damals zwischen den Parteien eine einmalige Entschädigung von 1000 Franken vereinbart, wie der Botschaft der Korporation Alpnach zu entnehmen ist. Mit Nachtrag zum Baurechtsvertrag, welcher nicht im Grundbuch eingetragen wurde, ist am 17. November 1965 eine einmalige Entschädigung von 5000 Franken für den Weideausfall zwischen den Parteien vereinbart worden. Dieser Nachtrag wurde am 20. Februar 1966 von der Bürgergemeindeversammlung genehmigt.

Zur Ergänzung der militärischen Anlage mit zwei Antennensupporte wurde am 19. August 1969 ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag zu Gunsten des betreffenden Grundstücks unterzeichnet und im Grundbuch eingetragen. Mit diesem Dienstbarkeitsvertrag wurden gleichzeitig die uneingeschränkten Zugangs- und Durchleitungsrechte geregelt. Für diese Rechte vereinbarten die Parteien eine einmalige Entschädigung von 200 Franken. Das Baurecht und der Nachtrag wurden damals als selbstständig und dauernd begründet, entsprechend würden diese noch bis 2056 beziehungsweise 2069 weiterlaufen.

Neues Baurecht soll rückwirkend gelten

Die Korporation Alpnach beabsichtigt, neu zu Gunsten des Bundes das Recht einzuräumen, auf dem Grundstück auf dem Gipfel des Pilatus die bereits bestehenden ober- und unterirdischen Bauten sowie Anlagen und Antennen dauernd beizubehalten, zu unterhalten und uneingeschränkt nach ihren Bestimmungszwecken zu betreiben.

Dieses neue Baurecht soll rückwirkend am 1. Januar 2021 beginnen und zeitlich unbeschränkt eingeräumt werden, was bedeutet, dass dieses maximal 100 Jahre gelten würde. Für die Einräumung dieser zeitlich unbefristeten Personaldienstbarkeit würde der Bund der Korporation Alpnach eine jährliche Entschädigung von 2000 Franken ausrichten. Zudem bezahlt die Baurechtsnehmerin der Korporation Alpnach eine einmalige Pauschalentschädigung von 5000 Franken für die Umtriebe bei der Errichtung des Vertrages. Die Genehmigung dieses Baurechtsvertrages soll anlässlich der Korporationsversammlung vom 30. November erfolgen. Gleichzeitig finden auch die Bestätigungswahlen für Korporationspräsident Urs Spichtig und Vizepräsidentin Dina Gasser statt, ebenso die Behandlung von verschiedenen Sachgeschäften und des Voranschlags 2022.

Hinweis: Die Alpnacher Korporationsversammlung wird am Dienstag, 30. November, um 20 Uhr in der Pfarrkirche Alpnach stattfinden.

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