Immer wieder wurde in den letzten Jahren über die Mieterschutz Schweiz MSS GmbH, die nach eigenen Angaben 8000 Mitglieder hat, berichtet. Es ging um Mieter, die sich beklagten, weil sie eigentlich Mitglied beim Mieterinnen- & Mieterverband werden wollten und dann feststellten, dass sie woandershin ihre Beiträge entrichteten und sich enttäuscht von der dortigen Beratung zeigten. Wegen solcher Reklamationen wurde das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) aktiv und stellte Strafantrag wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Einmannfirma statt Grossbetrieb
Am Montag fand nun die Verhandlung gegen den 48-jährigen Geschäftsführer der Mieterschutz GmbH statt. Der Mann aus Wollerau: Dreiteiler, grauer Pferdeschwanz, Vollbart muss sich wegen folgender Sachverhalte verantworten: Er soll auf seinen Seiten wie: Mieterberatung.ch oder Mieterschutzverband.ch Begriffe wie «Zentralsekretariat» oder «Beratungszentrum» verwendet haben. Damit habe er den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine grössere Betriebsstruktur. Des Weiteren sei auf seiner Seite Schweizerischer-mieterschutz.ch suggeriert worden, dass die Firma über ortsansässige Mietspezialisten verfüge, da man jeweils auf Kantonalseiten weitergeleitet worden sei. Zudem habe er unzutreffende Berufsbezeichnungen gewählt, indem er Aussagen wie: «Gerne bearbeiten wir ihren komplexen Gerichtsfall» gemacht habe. Und er habe – obwohl de facto Einmannbetrieb – die Formulierung unsere Rechtsexperten verwendet.
Und dann der Punkt mit der Verwechslungsgefahr: So verwende der 48-Jährige auf seiner Seite Mieterschutzverband.ch mehrfach das Wort Mieterschutzverband als Kopfzeile, was dem Namen des viel bekannteren Mieterverbandes stark ähnle. Auch habe er auf Google dafür bezahlt, dass man bei Eingabe des Wortes Mieterverband zu seiner Anzeige gelange. Zudem stelle er auf der Homepage den Mieterschutz, den Mieterverband und den Deutschen Mieterbund vor, dies aber so, dass der Eindruck entstehe, es wäre ein und dieselbe Organisation. Die Anklage fordert deshalb, den Mann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 250 Franken und einer Verbindungsbusse von 7500 Franken zu verurteilen. Zudem sollen die Homepages gelöscht werden.
Angeklagter sieht sich als Opfer
Er selbst sieht sich als Opfer eines Art Komplotts aus linken Medien und dem Schweizer Mieterverband. Die Verhandlung gebe es nur, weil er der einzige Konkurrent des Monopolisten «Mieterverband» sei, gebe es 20 Konkurrenten, wäre es nie soweit gekommen. Zu den einzelnen Vorwürfen äussert er, der einen Freispruch fordert, sich verkürzt wie folgt: Die drei Organisationen könne man gut voneinander unterscheiden, der Deutsche Mieterbund werde aufgeführt, da man viele deutsche Mitglieder habe, die dann einen Bezug zu den Leistungen in der Schweiz herstellen könnten. Eine Google-Anzeige mit dem Wort Mieterverband habe er nie geschaltet, eventuell habe dies Google selbst getan, was bei ähnlichen Begriffen wohl vorkomme. Die Verwendung des Begriffs Mieterschutzverband gehe zudem auf die Vergangenheit seiner Firma als Verband zurück, das sei der einzige Grund. Und er sei zwar kein Anwalt, durch seine diversen Ausbildungen im Immobilienbereich und die langjährige Erfahrung sei er aber sehr wohl in der Lage komplexe Rechtshilfe zu erbringen. Zu den kantonal individualisierten Seiten sagt er, dass das Mietrecht schweizweit weitgehend einheitlich sei. Er könne sehr wohl überall beraten. Der Begriff Zentralsekretariat solle zudem eben zeigen, dass es nur eine zentrale Stelle gebe und keine Anlaufstellen vor Ort. Die Formulierung Rechtsexperten komme daher, dass er auch schon externe Experten mandatiert gehabt habe. Das Urteil steht noch aus.