«Laute Musik belastet das Gehör und kann mit der Zeit zu bleibenden Schäden führen», schreibt die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri in einer Medienmitteilung. Um dem vorzubeugen, hat der Bundesrat gesetzliche Vorgaben gemacht: Ohne Bewilligung darf elektrisch verstärkte Musik im Durchschnitt maximal 93 Dezibel laut sein. Ist lautere Musik angesagt, zum Beispiel an einem Konzert, so muss der Veranstalter zusätzliche Massnahmen treffen und beim Amt für Umweltschutz vorgängig eine Bewilligung einholen.
Stichprobenkontrolle brachte erfreuliche Resultate
Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, wurden gemäss einer Mitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion im Dezember 2018 in sechs Gaststätten und Bars die Lautstärke der elektrisch verstärkten Musik gemessen. Das Ergebnis fiel erfreulich aus: Alle kontrollierten Betriebe hielten die Grenzwerte ein, die meisten sogar sehr deutlich.
Aktuell standen gemäss der Mitteilung Betriebe im Fokus, die keine Bewilligung für laute Musik hatten und entsprechend tiefe Grenzwerte einhalten mussten. Für die nächsten Kontrollen wird das Augenmerk vermehrt auch auf grössere Veranstaltungen mit entsprechenden Bewilligungen für laute Musik gelegt. Dabei wird die Kontrolle nicht nur auf die Einhaltung der Grenzwerte ausgerichtet. Vielmehr wird bei diesen grösseren Veranstaltungen auch angeschaut, ob das Publikum ausreichend über den lauten Musikpegel informiert wird und ob gratis Gehörschutz abgegeben wird, damit sich die einzelnen Besucher schützen können. (pd/MZ)