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Zug

Merenschwand: Bauherren übersehen Präzisierung

Die Landi Freiamt musste eine Einwendung gegen den eigenen Gestaltungsplan «Zentrum» einreichen.
Wo heute die Zürichstrasse in die Bremgarten-/Luzernstrasse einmündet, wird es in wenigen Jahren etwa so aussehen.Visualisierung: PD

Christian Breitschmid

Der Gestaltungsplan «Zentrum», den die Landi Freiamt in Auftrag geben musste, hat schon viele kluge Köpfe während vieler Stunden, Tage und Wochen beschäftigt. Das heute bestehende Geschäfts- und Wohnhaus hinter dem ehemaligen Restaurant Hirschen, da, wo aktuell der Volg beheimatet ist, soll abgerissen werden. An seiner Stelle will die Landi einen Neubau errichten, der dem Zentrum von Merenschwand ein zeitgemässes Gepräge verleihen soll.

Die Neubaupläne der Landi gehen einher mit den Plänen des Kantons, einen Kreisel zu bauen, wo heute noch die Zürcherstrasse (K353) mit der Bremgarten-/Luzernstrasse (K260) eine verkehrsbehindernde T-Kreuzung bilden. Aufgrund der ortsbaulich prominenten Lage am Rande des kulturgeschichtlich bedeutsamen Dorfkerns und wegen des Umstands, dass der Baugrund teilweise in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen lag, musste die Einwohnergemeinde im Herbst vor einem Jahr einer Umzonung dieser Flächen in die Kernzone zustimmen.

Die Gemeindeversammlung stimmte zu, das Gestaltungsplanverfahren konnte weiter vorangetrieben werden. Zusammen mit dem Gestaltungsplan erstellte das Planungsbüro Arcoplan, Ennetbaden, auch die dazugehörigen Sondernutzungsvorschriften, wie gesetzlich verlangt. Beides legte die Gemeinde von Mitte Januar bis Mitte Februar zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es lief wie erhofft: Es gab keine Einwendungen gegen den Plan.

Nachträgliche Korrektur der Vorschriften

Hätten die Bauherren sämtliche Zahlen vor der Auflage noch einmal aufmerksam angeschaut, dann wäre ihnen vielleicht aufgefallen, dass sich durch die Präzisierungen im Verlaufe der Planung Änderungen bei den Ausnützungsziffern ergeben hatten. «Das ist das Heikle bei so einem komplexen Projekt», erklärt der Verfasser des Gestaltungsplans, Paul Keller von Arcoplan, «dass im Grunde alle Zahlen vom ersten Entwurf an schon stimmen müssten. Aber wenn es noch Korrekturen gibt, dann kann so etwas halt passieren.»

Mit «so etwas» meint Keller die nachträgliche Korrektur der Sondernutzungsvorschriften, die bei zweien der drei geplanten Gebäude die anrechenbare Gesamtgeschossfläche um je 150 Quadratmeter nach oben korrigierte. Weil die öffentliche Auflage schon durch war, blieb der Landi Freiamt nichts anderes übrig, als gegen ihre eigenen Pläne eine Einwendung beim Gemeinderat zu machen.

Keine Änderung gegen aussen

Da sich an den Aussenmassen des Neubaus durch die Plankorrektur keine Veränderungen ergaben, konnte der Gemeinderat, nach Rücksprache mit dem Kanton, die Änderung der Sondernutzungsvorschriften aufgrund der nachträglichen Einwendung der Landi Freiamt ohne nochmalige Planauflage genehmigen.

«Da sich am Projekt sonst nichts ändert und auch keine Nachbarn von dieser Anpassung betroffen sind, gehen wir nicht davon aus, dass es gegen den Beschluss noch Einsprachen gibt», sagt Gemeindeschreiber Urs Alt. Als Nächstes sollte die Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt erfolgen. Baustart könnte im Frühling 2020 sein.

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