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Luzern

Mehrjährige Freiheitsstrafe für sexuelle Handlungen mit einem Kind

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Schweizer zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann hat sich laut Anklageschrift über Jahre an der Tochter seiner Freundin vergriffen.

Ein heute 60-jähriger Schweizer hat gemäss Anklage ab 2004 über mehrere Jahre hinweg sexuelle Handlungen an der damals minderjährigen Tochter seiner Lebenspartnerin vorgenommen. Die Übergriffe ereigneten sich laut der Luzerner Staatsanwaltschaft im Kinderzimmer der gemeinsamen Wohnung in einer Luzerner Landgemeinde.

Das Kriminalgericht verurteilte den Mann für mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Nötigung sowie mehrfache Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Weiter wird ihm eine bedingte Geldstrafe von 21'000 Franken auferlegt. Zudem hat das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit angeordnet, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Vorwürfe am Kriminalgericht bestritten

Bei der Verhandlung vom 10. November bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe vehement. Er gab unter anderem an, dass er mit seiner sexuell hyperaktiven Partnerin genug Befriedigung bekommen habe. Es sei nicht nötig gewesen, seine Bedürfnisse anderweitig zu stillen. Schon gar nicht mit einem Kind.

Für die Staatsanwaltschaft sind das Schutzbehauptungen. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Behörden verbotenes Pornomaterial. Unter anderem wurden auf elektronischen Geräten Bilder und Videos mit Tieren, Kindern und Gewaltszenen sicher gestellt. Der Staatsanwalt führte bei der Verhandlung aus, dass hiermit die Sexfantasien des Beschuldigten zutage gefördert wurden. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Für den Verteidiger sind die Anschuldigungen haltlos. Es führte gar aus, dass sich die heute 26-jährige Frau die Übergriffe nur eingebildet habe. Sie seien ein Konstrukt ihrer Gedanken. Es gäbe keine Beweise für die sexuellen Handlungen. Der Verteidiger beantragte, den Beschuldigten vom Vorwurf der sexuellen Handlungen freizusprechen. Lediglich für Pornografie sei eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu verhängen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingereicht.

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