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Nidwalden

Mehr Transparenz in der Nidwaldner Justiz

Das Parlament stimmte einer Motion zu, die verlangt, dass Mitglieder der Justizbehörden künftig ihre Interessenbindungen offenlegen müssen.
Der Landrat tagt derzeit im Theatersaal vom Kollegi St. Fidelis Stans. (Bild: Philipp Unterschütz (Stans, 9. Februar 2022))

Philipp Unterschütz

Mitglieder der Gerichte, der Schlichtungsbehörde sowie der Staatsanwaltschaft müssen künftig ihre Interessenbindungen transparent machen. Das Parlament hiess am Mittwoch eine Motion der Justizkommission mit 55 zu 1 Stimmen gut. Die Regierung teilte zwar die Meinung, dass Vertrauen in die Justiz der Grundpfeiler des Rechtssystems sei. Sie hatte aber eine Änderung der Motion verlangt, wonach Richter und Staatsanwälte von der Regelung ausgenommen wären. Es gebe bereits gesetzliche Grundlagen, die genügen würden.

Angesichts der Tatsache, dass sich aber sämtliche Parteien deutlich hinter die Motion der Justizkommission gestellt hatten, verzichtete Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser auf den Antrag zur Abänderung der Motion. Diese wurde dann auch klar gutgeheissen. Was genau offen gelegt werden muss und wer Zugang zu diesen Informationen hat, wird dann bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage festgelegt.

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