notifications
Nidwalden

Mehr Flexibilität und Homeoffice: Der Regierungsrat hat das Personalgesetz überarbeitet

Das Personalrecht des Kantons Nidwalden ist rund 20 Jahre alt. Nun wird es überarbeitet und modernisiert. Eine Vorlage geht in die Vernehmlassung. 

Der Kanton Nidwalden will unter anderem die Arbeit im Homeoffice in seinem Personalgesetz regeln.
Bild: Symbolbild: Peter Schneider/Keystone

Mehr Flexibilität und Anpassungen an die sich gewandelte Arbeitswelt: Diese Ziele verfolgt der Nidwaldner Regierungsrat mit der Teilrevision des kantonalen Personalgesetzes. Er hat diese zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet.

Das Personalrecht ist in seinen Grundzügen rund 20 Jahre alt. Verschiedene neuere Entwicklungen sind in der Gesetzgebung deshalb noch nicht abgebildet, wie die Staatskanzlei mitteilt. Mit der Teilrevision wird beispielsweise Homeoffice in den Erlassen verankert oder die in der Privatwirtschaft übliche Probezeit eingeführt.

Nebenbeschäftigung wird genauer geregelt

Weiter werden in verschiedenen Bereichen Vereinfachungen vorgeschlagen. So soll in Zukunft zum Beispiel keine Bewilligung des Regierungsrates mehr notwendig sein, wenn Angestellte einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen wollen. Das bisherige Vorgehen wird von einer Meldepflicht abgelöst. Dafür wird im Personalgesetz näher umschrieben, wo die Grenzen einer Nebenbeschäftigung liegen dürfen.

Ein wichtiges Ziel der Teilrevision des Personalgesetzes ist es, einen Kompromiss zu finden zwischen den allgemein verbindlichen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes und dem Bedürfnis der Gemeinden nach Autonomie. So haben die Gemeinden die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den kantonalen Personalverordnungen abzuweichen. Hierzu ist allerdings ein demokratischer Prozess zu durchlaufen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Regierung will «Stabilität und Einheitlichkeit»

Personalrechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene müssen in der Gemeindeordnung oder in einem Reglement enthalten sein, das durch die Stimmberechtigten erlassen wird. «Mit der vorgeschlagenen Lösung wird eine gewisse Stabilität und Einheitlichkeit innerhalb des Kantons sichergestellt», wird Finanzdirektorin Michèle Blöchliger in der Mitteilung zitiert. Sie fügt an: «Gleichzeitig erhalten die Gemeinden einen angemessenen Handlungsspielraum.»

Das Fundament der Teilrevision wurde von einer Projektgruppe mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, von Gemeinden und selbstständigen Anstalten erarbeitet. «Dieser Miteinbezug war zentral, weil von diesen Anpassungen die meisten öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber betroffen sind», so Blöchliger. Nun beginnt die externe Vernehmlassung. Diese dauert bis Mitte Dezember. Es ist vorgesehen, dass die bereinigte Vorlage bis im Mai 2023 im Nidwaldner Landrat behandelt wird. Das Inkrafttreten der teilrevidierten Personalgesetzgebung ist auf den 1. Oktober 2023 geplant.

Bereits per 1. Januar 2021 ist im Kanton Nidwalden die teilrevidierte Entlöhnungsverordnung in Kraft getreten. Mit der Überarbeitung des Personalgesetzes will der Regierungsrat das Personalrecht für die Angestellten im öffentlichen Sektor im Kanton Nidwalden flexibilisieren und an die veränderten Bedürfnisse anpassen. (cgl)

Kommentare (0)