Susanne Balli
Susanne Balli
Der Kanton Luzern setzt derzeit gleich mehrere Brücken instand. So werden an der Kottenbrücke in Sursee (Kantonsstrasse über die Bahnlinie) Arbeiten vorgenommen. Ebenfalls instand gesetzt wird die Farbbrücke in Entlebuch-Hasle. Bei diesen Brücken sind Sanierungsarbeiten nötig aufgrund von Schäden am Tragwerk und der Fahrbahnfläche.
Die Sicherheit von Brücken zu gewährleisten, bedeutet für den Kanton Luzern einen grossen Arbeitsaufwand. Entlang des Kantonsstrassennetzes befinden sich ungefähr 2100 Kunstbauten, die in den Zuständigkeitsbereich des Kantons gehören, wie Stephan Kieliger, Abteilungsleiter Realisierung Strassen bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) auf Anfrage mitteilt. 300 dieser Bauwerke sind Brücken mit Spannweiten von über 2 Metern. Bei den übrigen Kunstbauten handelt es sich um Stützbauwerke, Durchlässe oder Tunnels.
Ein Viertel der Brücken älter als 60 Jahre
80 Prozent dieser Brücken weisen laut Kieliger eine Inbetriebnahme vor 1999 auf. So können 55 Prozent der Brücken, die dem Kanton gehören, zwischen 1961 und 1999 datiert werden. 25 Prozent können vor dem Jahr 1960 zugeordnet werden. Einzelne ältere Brücken wurden noch vor der Jahrhundertwende von 1900 erbaut. Nur 20 Prozent sind Neubauten aus den letzten 20 Jahren.
Die Sicherheit von Brücken war in aller Munde nach dem verheerenden Einsturz der Morandi-Brücke in Genua am 14. August 2018, der 43 Menschenleben forderte. Das Bundesamt für Strassen Astra gab im selben Jahr bekannt, dass 12 Prozent der Autobahnbrücken Schäden aufweisen. Wie aber sieht die Lage bei den Brücken aus, die in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fallen? Stephan Kieliger erklärt, dass das Nationalstrassennetz in der neueren Zeit ab 1960 erstellt worden sei. Somit ist es einiges jünger als das kantonale Strassennetz, bei welchem schon vor dem Jahr 1900 Brücken erbaut wurden:
«Infolge des älteren Strassennetzes weisen ungefähr 13 Prozent der Brücken auf den Luzerner Kantonsstrassen sanierungsbedürftige Schäden auf.»
Die Bauwerke haben eine Nutzungsdauer von etwa 100 Jahren. Um den Wert- und Substanzerhalt einer Brücke und die Sicherheit zu gewährleisten, seien während der Nutzungsdauer Unterhaltsmassnahmen erforderlich. Kieliger sagt:
«Bei älteren Objekten stehen Unterhaltsmassnahmen erfahrungsgemäss ab einer Nutzungsdauer von 30 Jahren an.»
Der Kanton inspiziert alle fünf Jahre die Brückenbauwerke entlang des Kantonsstrassennetzes. «Man spricht dabei von der Hauptinspektion, die visuell erfolgt», sagt Kieliger. Es würden dabei Schäden am Tragwerk, wie Risse im Beton, Abplatzungen von Beton, korrodierte und freiliegende Bewehrung oder Feuchtstellen dokumentiert. Die Bewehrung dient zur Verstärkung des Tragverhaltens im Verbund mit dem Beton. Zentral für die Beurteilung seien auch Schäden an der Ausrüstung, unter anderem Risse im Belag, Bildung von Fahrspurrillen, Versprödung von Gummiteilen bei Brückenlagern und Fahrbahnübergängen, Korrosion an Leitschranken oder Geländer und Undichtigkeiten bei der Entwässerung.
Streusalz führt zu Schäden
Kieliger erklärt: «Für mehr als 60 Prozent der Schäden an einem Brückentragwerk sind Risse und Abplatzungen im Beton verantwortlich.» Erfahrungsgemäss verursache Chlorid des ausgebrachten Streusalzes im Winterdienst den überwiegenden Anteil dieser Schäden an der Bewehrung der Brücken.
Nach der Hauptinspektion von Brücken wird – falls notwendig – eine eigentliche Überprüfung vorgenommen. Anhand der Überprüfungsresultate werden allfällig notwendige Instandsetzungsmassnahmen geplant und umgesetzt, um den Wert- und Substanzerhalt sowie die Tragsicherheit zu gewährleisten. Stephan Kieliger sagt:
«In den nächsten 10 bis 20 Jahre müssen schätzungsweise 30 Objekte saniert werden.»
Anhand der Dringlichkeit werden die Instandsetzungsmassnahmen terminiert. Der durchschnittliche jährliche Kostenanteil für die Instandsetzung von Brücken wird laut Kieliger überschlagsmässig auf fünf Millionen Franken geschätzt. In der Regel werden jährlich 1 bis 1,5 Prozent des Wiederbeschaffungswerts in die Erhaltung sämtlicher Kunstbauten investiert. «Die Kosten trägt der Eigentümer und somit der Kanton Luzern», so Kieliger. Der Bund übernehme beim Kantonsstrassennetz keinen Anteil.
Wenn an beschädigten Bauwerken nichts gemacht würde, würde sich der Zustand infolge der Umwelteinflüsse (zum Beispiel Streusalze, Wetter, Wind, Temperaturunterschiede) wie bei jedem Bauobjekt zunehmend verschlechtern. Kieliger: «Die Sicherheit wäre nicht mehr gegeben, und die Brücken müssten mit der Zeit für den Verkehr gesperrt werden.» Im Kanton Luzern gebe es aber keine Brücken in alarmierendem Zustand, da sie laufend überprüft würden. «Die erforderlichen Instandsetzungsmassnahmen werden frühzeitig umgesetzt, sodass die Sicherheit gewährleistet bleibt.»
Manchmal sind Neubauten notwendig
Nicht immer genügen aber Instandsetzungsmassnahmen. So kommt es auch vor, dass eine Brücke gleich neu gebaut werden muss, weil der bauliche Zustand zu schlecht ist. Das ist derzeit bei der Surebrücke in Triengen der Fall, die um 1950 erbaut wurde. Bereits vor einigen Jahren musste die Brücke mittels Betonelementen auf eine Fahrspurbreite reduziert werden, da die Tragsicherheit in den Randbereichen nicht mehr gegeben war. Aufgrund der Bauarbeiten ist die Kantonsstrasse K 52 zwischen Triengen und Winikon seit dem 8. März bis Ende Juli 2021 gesperrt.
Neben der Surebrücke in Triengen ersetzt der Kanton laut Kieliger mit den aktuellen Strassenprojekten auch die Chlusbodenbrücke in Flühli sowie die Überführung SBB in Oberkirch. Weiter werden in den nächsten Jahren die Instandsetzung der Ilfisbrücke in Escholzmatt und der beiden Rischlibrücken in Sörenberg erfolgen.