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Nidwalden

«Massnahmen im Kreisel Kreuzstrasse wurden zu Recht nicht öffentlich publiziert»

Der TCS kritisiert, dass vor den umstrittenen Änderungen im Kreisel Kreuzstrasse kein öffentliches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Der Baudirektor und das Bundesamt für Strassen begründen, warum das aus juristischen Gründen nicht nötig gewesen sei.
Der Kreisel Kreuzstrasse mit den neuen Trennsteinen. (Bild: PD/Christian Pargger (Stans, 5. August 2021) )

Philipp Unterschütz

Leider müsse man feststellen, dass die vom Bundesamt für Strassen (Astra) umgesetzten Massnahmen im Kreisel Kreuzstrasse die Verkehrsteilnehmer sehr stark fordern und der Bus- und Schwerverkehr sowie Radfahrer darunter leiden würden. Das hat Roman Huber, Präsident der TCS-Untersektion Nidwalden, vor einigen Tagen in einer E-Mail an den Nidwaldner Baudirektor Josef Niederberger geschrieben. Er empfinde es persönlich als «sehr gefährliche Massnahmen» für alle Verkehrsteilnehmer. «Deshalb unterstütze ich die Forderungen aus der Bevölkerung, der meisten Kantonalparteien und Landräte, diese Massnahmen schleunigst wieder zurückzubauen. Auch die mangelnde Kommunikation der zuständigen Stellen wurde zurecht mehrfach gerügt», hält Roman Huber in seinem Schreiben fest.

Der TCS-Sektionspräsident kritisiert, dass keine öffentliche Projektauflage erfolgt ist. «Da es sich um strassenbauliche Massnahmen handelt, müssten diese eigentlich nach dem Bundesgesetz über die Nationalstrassen amtlich publiziert und während 30 Tagen öffentlich beim Kanton und der Gemeinde Stans aufgelegen sein.» Oder es hätten im vereinfachten Verfahren zumindest die betroffenen kantonalen Behörden und die Gemeinde zur Anhörung eingeladen werden müssen, heisst es weiter. «Dass es sich um eine bauliche Sofortmassnahme handle, lasse ich hierbei nicht gelten. Immerhin musste auch diese Massnahme von jemanden geplant und in Auftrag gegeben werden.»

Massgebend ist die Signalisationsverordnung

«Die Verfügung und Veröffentlichung der Anpassungen im Kreisel Kreuzstrasse in Stans ist zu Recht unterblieben», hält nun Baudirektor Josef Niederberger in seiner Antwort auf die E-Mail fest, die in Absprache mit dem Astra erfolge. Massgebend für die Anpassungen im Kreisel Kreuzstrasse in Stans seien nicht die Pflicht für Plangenehmigungsverfahren laut Nationalstrassengesetz, sondern vielmehr die Bestimmungen der Signalisationsverordnung.

Danach seien örtliche Verkehrsanordnungen dann von der Behörde oder dem Astra zu verfügen und mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen, wenn sie durch Vorschrifts- oder Vortrittssignale oder durch andere Signale mit Vorschriftscharakter angezeigt werden. Markierungen (ausser Parkfelder) sowie alle anderen Signale müssten nicht verfügt und veröffentlicht werden. «Im Kreisel Kreuzstrasse wurden ausschliesslich die Markierungen und die Einspurtafeln geändert. Bei letzteren handelt es sich nicht um Signale mit Vorschriftscharakter», schreibt Josef Niederberger.

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