Trotz hoher Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus sinkt die Zahl der laborbestätigten Hospitalisierungen aufgrund von Covid-19 seit Anfang Januar 2022. Dies schreibt der Kanton Obwalden in einer Medienmitteilung. Es drohe keine Überlastung des Gesundheitswesens mehr. In einer umfassenden Lagebeurteilung sei der Regierungsrat Obwalden zum Schluss gekommen, dass aufgrund der Aufhebung der Kontaktquarantäne durch den Bund die Maskenpflicht an den Schulen kein geeignetes Mittel mehr ist, um die Infektionsketten zu unterbinden.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I wird mit Wirkung ab Montag, 7. Februar aufgehoben. «Die epidemiologische Lage entwickelt sich in die richtige Richtung. Ich bin froh, dass die aktuelle Situation eine Abschaffung dieser Massnahme zulässt», lässt sich Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser in der Mitteilung zitieren.
Für Lehrpersonen gilt weiterhin eine Maskenpflicht in den Innenräumen von Bildungseinrichtungen. Nicht betroffen von der Aufhebung der Maskenpflicht ist ferner die Sekundarstufe II (Gymnasien ab der 4. Klasse, Berufsschulen, Berufsmaturitätschulen).
Der Regierungsrat hat entschieden, dass Bildungseinrichtungen bis zu den Fasnachtsferien (20. Februar bis 6. März) weiterhin die Pflicht haben, ihren Lernenden und Lehrpersonen die Teilnahme an repetitiven Testes zu ermöglichen, wobei die Teilnahme freiwillig ist. Der Regierungsrat werde nach den nächsten Beschlüssen des Bundesrats eine erneute Beurteilung vornehmen. (pw)