Trotz hoher Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus sinkt die Zahl der laborbestätigten Hospitalisierungen aufgrund von Covid-19 seit Anfang 2022. Laut einer Medienmitteilung des Obwaldner Regierungsrates droht keine Überlastung des Gesundheitswesens mehr. Die Omikron-Variante sei zwar hoch ansteckend, führe aber zum überwiegenden Teil zu einem sehr milden Krankheitsverlauf. Der Bundesrat hat auf die günstige Entwicklung reagiert und die Homeoffice-Pflicht sowie die Kontaktquarantäne per 3. Februar 2022 aufgehoben.
Nun lockert Obwalden auch kantonal. In einer Lagebeurteilung sind die Verantwortlichen zum Schluss gekommen, dass aufgrund der Aufhebung der Kontaktquarantäne durch den Bund die Maskenpflicht an den Schulen kein geeignetes Mittel mehr sei, um die Infektionsketten zu unterbinden. Eine rasche Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen sei deshalb angezeigt und aufgrund der überwiegend mild verlaufenden Erkrankungen mit der Omikron-Variante verantwortbar.
Am Gymi werden weiterhin Masken getragen
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I wird mit Wirkung ab Montag, 7. Februar 2022, aufgehoben. «Die epidemiologische Lage entwickelt sich in die richtige Richtung. Ich bin froh, dass die aktuelle Situation eine Abschaffung dieser Massnahme zulässt», wird Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser zitiert.
Für Lehrpersonen gilt – laut Bundesrecht – weiterhin eine Maskenpflicht in den Innenräumen von Bildungseinrichtungen. Nicht betroffen von der Aufhebung der Maskenpflicht ist ferner die Sekundarstufe II (Gymnasien ab der 4. Klasse, Berufsschulen, Berufsmaturitätsschule), welche ebenfalls unter Bundesrecht fällt. Über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung dieser Massnahme wird der Bundesrat voraussichtlich am 16. Februar 2022 entscheiden.
Tests werden bis zu den Fasnachtsferien fortgeführt
Keinen Einfluss hat dieser Entscheid auf das repetitive Testen. Der Regierungsrat hat entschieden, dass Bildungseinrichtungen bis zu den Fasnachtsferien weiterhin die Pflicht haben, ihren Lernenden und Lehrpersonen die Teilnahme an repetitiven Testes zu ermöglichen, wobei die Teilnahme freiwillig ist. Der Regierungsrat will nach den nächsten Beschlüssen des Bundesrats eine erneute Beurteilung vornehmen. Er wird rechtzeitig vor Ende der Fasnachtsferien über eine allfällige Aufhebung der repetitiven Testungen sowie die Weiterführung oder Aufhebung der Massnahmen, welche die sozial-medizinischen Einrichtungen betreffen, befinden.
Die Maskenpflicht für Lernende und Lehrpersonen ab der Sekundarstufe I wurde per 29. November 2021 eingeführt und am 7. Dezember auf die 5. und 6. Primarstufe ausgeweitet. Wenn mehr als 80 Prozent der am Standort anwesenden Personen am repetitiven Testen teilgenommen haben, konnte auf die Maskenpflicht verzichtet werden. In den meisten Schulen wurde dieser Wert erreicht, weshalb die Abschaffung der Maskenpflicht für die meisten Schülerinnen und Schüler zu keiner Änderung führt. «Die Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Trotz der Aufhebung der Maskenpflicht bleibt es wichtig, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Symptomen umgehend testen lassen und sich in Selbstisolation begeben, bis ein negatives Testresultat vorliegt», schreibt Maya Büchi-Kaiser.
Im Kanton Nidwalden sei ein entsprechender Beschluss zur Aufhebung der Maskenpflicht für Lehrpersonen sowie Lernende auf der Sekundarstufe I in Vorbereitung, schreibt der Kanton auf Anfrage. Der Entscheid des Regierungsrates sei für die ordentliche Sitzung vom kommenden Dienstag geplant. Ein allfälliger Entscheid würde am nächsten Tag umgesetzt. (nke)