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Uri

Maskenpflicht an Oberstufen: IG pocht auf Petition – Urner Regierung bleibt hart

Die IG «Eltern für SchülerInnen ohne Maske Uri» nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass an Urner Oberstufen die Maskenpflicht weiter gilt, obwohl eine Namensliste mit 650 Gegnern eingereicht wurde.

Der Kanton Uri hält an der Maskenpflicht an Oberstufen fest. Diese gilt seit dem 26. Januar. Dass dagegen eine Liste mit Namen von Gegnern der Maskenpflicht für Schüler gesammelt wurde, ändert nichts am Entscheid (wir berichteten). Grund: Zwar zweifelt die Urner Regierung diese Zahl nicht an. Man geht aber davon aus, «dass eine stille Mehrheit der Bevölkerung, wie auch Schulleiter, Lehrer und Schüler, den Entscheid des Regierungsrats akzeptieren.»

Die 650 Maskengegner sind aus dem Kanton Uri

Gesammelt hat die Namen die IG «Eltern für SchülerInnen ohne Maske Uri». Auf Anfrage heisst es, mittels Mund-Zu-Mund-Befragung, Telefon und Whatsapp. Laut der IG sind sämtliche Personen der Liste im Kanton Uri wohnhaft. Man habe die Liste zusammen mit einem offenen Brief am 1. Februar 2021 der Urner Regierung geschickt. Die Initianten nehmen deshalb den Entscheid, dass an der Maskenpflicht an Oberstufen festgehalten wird, mit Befremden zur Kenntnis. Für die IG handelt es sich bei der Namensliste um eine gültige Petition.

Sie halten nun in einer Stellungnahme fest: «In der Ausgabe vom 10. Februar schreibt die Urner Zeitung, dass eine Gruppe dem Regierungsrat einen offenen Brief einreichte – jedoch ohne all diese Unterschriften beizulegen. Die Interessengemeinschaft stellt mit dieser Medienmitteilung richtig, dass es sich bei dem offenen Brief mit beigefügter Namensliste von über 650 UnterstützerInnen (Vorname, Name, Gemeinde) um eine gültige Form der Petition handelt.»

Kanton argumentiert mit der Bundesverfassung

Die Urner Standeskanzlei nimmt im Auftrag der Regierung Stellung: «Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Laut Bundesverfassung haben die Behörden von Petitionen Kenntnis zu nehmen.»

Der Regierungsrat habe an einer Sitzung vom 9. Februar vom offenen Brief Kenntnis genommen, sich mit dem Anliegen befasst und die Eingabe schriftlich beantwortet. «Damit ging er weiter, als von der Verfassung für Petitionen verlangt.»

Die Regierung bestreitet denn auch nicht, dass es sich um eine gültige Petition handelt. Im Gegenteil: «Die Eingabe enthielt keine Unterschriften, sondern eine maschinengeschriebene Namensliste. Für Petitionen ist das ausreichend und es wird auch keine Mindestanzahl gefordert.»

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