Markierungen von Randlinien auf den Kantonsstrassen ausserorts und auch innerorts bei Kreiseln, Verkehrsinseln und Fussgängerübergängen sollen geprüft werden. Grund ist ein Vorstoss im Parlament. Um die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen zu verbessern, hatten Landrat Remigi Zumbühl und Mitunterzeichnende im Februar 2021 diese Forderungen in einem Postulat eingereicht. Randlinien zeigen den Verlauf des Fahrbahnrandes an und können durch ihre optische Linienführung präventiv wirken.
Nach einer eingehenden Prüfung des Kantonsstrassennetzes ist der Regierungsrat zur Überzeugung gekommen, dass mit wenigen Ausnahmen künftig alle Kantonsstrassen ausserorts mit Randmarkierungen versehen werden, da diese zu einer wesentlichen Verbesserung bei der Verkehrssicherheit führen. Wie die Regierung in einer Mitteilung schreibt, werden dabei folgende Grundsätze angewendet:
Kantonsstrassen mit Fahrbahnbreite über 6 Meter sollen eine Randmarkierung aufweisen. Hier besteht genügend Platz zum Kreuzen von zwei Fahrzeugen.
Kantonsstrassen mit einer Fahrbahnbreite zwischen 5,5 und 6 Meter sollen entweder eine Mittellinie oder eine Randmarkierung aufweisen.
Fahrbahnbreiten unter 5,5 m sollen keine Mittellinie aufweisen. Ein sicheres Kreuzen von zwei Fahrzeugen ist bei einer solchen Breite nicht mehr gegeben. Randlinien können durchaus angebracht sein, wie beispielsweise bei der Wiesenbergstrasse.
Auf Kantonsstrassen, die einen Radstreifen aufweisen, wird auf eine Randmarkierung verzichtet.
Alle Kreisel ausserorts in Nidwalden sollen in Zukunft am Aussen- und Innenrand Markierungen aufweisen. Vor allem nachts ist eine solche Randlinie für Autofahrende hilfreich.
«Nachdem die Strassenmarkierungen angebracht sind, wird der Kanton Nidwalden über rund 55 Kilometer Randmarkierungen auf dem Strassennetz von zirka 70 Kilometern verfügen», wird Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer in der Mitteilung zitiert. Die zusätzlichen Markierungen von fast 39 Kilometern führen zu einer einmaligen Investition von 155’000 Franken. Der Unterhalt der Randmarkierungen besteht aus einer regelmässigen Nachmarkierung alle fünf bis acht Jahre und kostet jährlich ungefähr 15’000 bis 20’000 Franken. Innerorts wird weiterhin generell auf Randmarkierungen verzichtet.
Remigi Zumbühl ist zufrieden
Sein Nachhaken bei den zuständigen Behörden habe sich offenbar gelohnt, sagt Landrat Remigi Zumbühl auf Anfrage. Er hatte zum Thema Randlinien auf den Kantonsstrassen wiederholt das Gespräch mit der Baudirektion gesucht. «Das Bewusstsein für diesen Sicherheitsmangel scheint gewachsen zu sein.» Mit der Markierungsstrategie, wie sie der Kanton nun anstrebe, könne er sich grossmehrheitlich einverstanden erklären. Gesunder Menschenverstand könne ja auch noch zu weiteren Optimierungen führen. Natürlich würden diese Massnahmen auch etwas kosten, doch dürfe Geld nicht relevant sein, wenn es um die Verbesserung der Sicherheit gehe.
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