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Luzern

Ein Maisschädling hat den Kanton Luzern erreicht

Im Aargau sind bereits Dutzende Maiswurzelbohrer dokumentiert, nun sind erste Exemplare des gefrässigen Schädlings auch im Kanton Luzern gelandet. Die Behörden reagieren.
Der Maiswurzelbohrer steht im Kanton Luzern unter Beobachtung. (Symbolbild: Richard Hamilton Smith)

Raphael Zemp

Er misst bloss fünf bis sechs Millimeter – und kann doch enormen Schaden anrichten: der Maiswurzelbohrer. Der kleine Käfer, eingeschleppt aus Amerika, ist heuer im Aargau bereits dutzendfach nachgewiesen worden. Vor wenigen Tagen haben die Behörden nun auch im Kanton Luzern erste Exemplare gesichtet. Zwei Käfer sind in Sempach, unterhalb von Chilchbüel in eine Pheromon-Falle getappt, ein weiteres Krabbeltierchen wurde in Dagmersellen gefunden, in der Nähe der Autobahnausfahrt.

Der Maiswurzelbohrer gilt gemäss der eidgenössischen Pflanzenschutzordnung als Quarantäne-Schädling, dessen Bekämpfung obligatorisch ist. Für den Mais problematisch sind dabei nicht die ausgewachsenen Insekten, sondern die Larven. Sie zehren von den Wurzeln der Kulturpflanze – und können so Ernteausfälle von bis zu 50 Prozent provozieren. Damit ist der Maiswurzelbohrer der gefährlichste Schädling für den Mais überhaupt.

Aargauer Bauern müssen Regeln befolgen ...

Im Aargau haben die Behörden deshalb eine Reihe von Massnahmen erlassen. Im Umkreis von zehn Kilometern vom Fundort eines Maiswurzelbohrers ist eine Fruchtfolge obligatorisch. Das heisst: Dort, wo heute bereits Mais wächst, dürfen die betroffenen Bauern im kommenden Jahr nicht nochmals Mais pflanzen. Den Käferlarven fehlt somit die Nahrungsgrundlage, es kann sich keine Population aufbauen.

Weiter darf bis zum 30. September aus fünf Kilometern Umkreis um den Fundort kein Mais abtransportiert werden – ausser in Form von Siloballen oder Trockenprodukten. In derselben Zone sind zudem Ernte- und Bodenbearbeitungsmaschinen konsequent zu reinigen, um so ein unbeabsichtigtes Verschleppen der Käfer zu verhindern. Diese Auflage gilt ebenfalls bis zum 30. September. Zu diesem Zeitpunkt ist die Flugzeit der Käfer vorbei.

... der Kanton Luzern folgt dem Beispiel

Dieselben Auflagen wie im Kanton Aargau sind auch im Kanton Luzern vorgesehen. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) wird die Verfügung im kommenden Kantonsblatt publizieren. Die Dienststelle hatte zunächst noch zugewartet – was mit der niedrigen Anzahl Käferfänge begründet wurde sowie mit der ausserordentlichen Trockenheit. Diese habe zu Ernteausfällen und hohen Mehrkosten geführt.

Für alle Betriebe innerhalb des 10-Kilometer-Radius galt zudem schon zuvor: Auf der gleichen Parzelle darf Mais maximal zwei Jahre nacheinander angebaut werden. Dann folgt zwingend eine zweijährige Pause. Diese simple Regel reicht laut Heinrich Hebeisen, zuständig für Pflanzenschutz beim Lawa, in der Regel aus, um den Aufbau einer Maiswurzelbohrer-Population zu verhindern.

Die Käferfunde in den Nachbarkantonen bewegten nun aber offenbar den Kanton dazu, zu handeln. Zusätzlich zu den zwingenden Massnahmen empfiehlt er, Bodenbearbeitungsaschinen vor Verlassen der Kernzone mit Hochdruckwasser reinigen, um die Verschleppung von Käfern und Eiern zu verhindern.

Mehrere Sichtungen – und trotzdem keine Schäden

Der Maisschädling wurde in den 90er Jahren von Nordamerika ins damalige Jugoslawien verschleppt. Von dort breitete er sich in der Folge aus. Erstmals in der Schweiz gesichtet wurde der Maiswurzelbohrer im Jahr 2000 im Tessin. Beobachtungen nördlich der Alpen folgten drei Jahre später. Betroffen war damals auch der Kanton Luzern. Die Anwesenheit des Käfers konnte seither noch in vier weiteren Jahren im Kanton nachgewiesen werden, das letzte Mal 2014. Damals galten für rund 2500 Maisparzellen spezielle Bestimmungen. Wie viele Bauern aktuell betroffen sind, ist noch unklar.

Dank konsequenter Überwachung und Bekämpfung hat der Schädling hierzulande nicht Fuss fassen können – im Gegensatz etwa zu Deutschland. Trotzdem nehmen die Luzerner Behörden die Gefahr, die vom kleinen Käfer ausgeht, ernst, wie Hebeisen versichert. Zwar habe man erst eine Empfehlung abgegeben. Aufgrund der breiten Funde im Baselbiet und im Aargau prüfe man derzeit eine Verschärfung der Auflagen – Hitzesommer hin, Futterknappheit her. Erwachsene Exemplare können bis zu 70 Kilometer weit fliegen. Hebeisen weiss: «Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.»

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