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Luzern

Luzerner Treuhänder wird schuldig gesprochen – und will weiter kämpfen

Ein 68-jährige Schweizer soll für 5 Jahre und 9 Monate hinter Gitter. Er soll mehrere Millionen Stiftungsgelder zweckentfremdet haben. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet.
Justitia  (Bild: Arne Dedert/dpa)

Sandra Monika Ziegler

Die Liste der Anklagepunkte ist lang. So werden dem 68-jährigen Luzerner Treuhänder mit ihm anvertrauten Stiftungsgelder gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, betrügerischen Konkurs und Pfändungsbetrug, Misswirtschaft und Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrags vorgeworfen. Das Kriminalgericht Luzern hat den Mann nun in allen Punkten schuldig gesprochen und verhängt eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

735 Flaschen Wein und Liegenschaft sollen verwertet werden

Diametral anders sieht es sein Verteidiger. Er forderte einen Freispruch in allen Punkten. An der Verhandlung vor Kriminalgericht Mitte Februar betonte der Verteidiger, dass seinem Mandanten keine Arglist vorgeworfen werden könne. Und der Beschuldigte präsentierte sich als Wohltäter der Gemeinschaft. Dieser Darstellung und Argumentation vermochten das Gericht genauso wenig wie der Staatsanwalt zu folgen. Für sie hat der Beschuldigte in all den Jahren mit Arglist gehandelt und über eine «immense kriminelle Energie »verfügt.

Der 68-Jährige soll über Jahre ihm anvertraute Gelder privat vor allem in Wein investiert, Misswirtschaft damit betrieben und so auch Firmen und Stiftungen in den Konkurs getrieben haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Deliktsbetrag von ungefähr 4,6 Millionen Franken aus. Sie forderte ein Arbeitsverbot. Das Kriminalgericht Luzern folgt nun dem Antrag und urteilt mit fünf Jahren Berufsverbot. In dieser Zeit darf er weder selbstständig noch unselbstständig in den Bereichen Treuhand, Kapitalanlage, Vermögensverwaltung und -beratung, Schuldensanierung sowie Schulden-, Unternehmens- und Steuerberatung einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zudem sollen unter anderem 735 Posten Wein und auch eine Liegenschaft verwertet werden. Gegen das Urteil wurden vom Beschuldigten und einem Privatkläger Berufung angemeldet.

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