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Luzern

Luzerner Steuerzahler sollen weitere fünf Jahre an Sanierung von Altlasten zahlen

Die Sanierung von Deponien oder Schiessständen im Kanton Luzern kostet die öffentliche Hand wohl rund 40 Millionen Franken. Nun soll die Abgabe von zwölf Franken pro Steuerzahler und Jahr verlängert werden.
Die Sanierung von Altlasten – hier auf einer Baustelle im Tribschen-Quartier in Luzern – verursacht hohe Kosten. (Archivbild LZ)

Lukas Nussbaumer

Schädigen Deponien oder andere durch Abfälle belastete Standorte wie etwa Schiessstände die Umwelt, müssen sie saniert werden. Das gilt auch dann, wenn nur schon eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestehen könnte. Die Kosten dafür tragen grundsätzlich die Verursacher. Wenn diese nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind, entstehen sogenannte Ausfallkosten, welche die öffentliche Hand übernehmen muss. Der Kanton schätzt diesen Betrag auf rund 40 Millionen Franken.

Bis 2017 sprang jeweils der Kanton in die Bresche, seither sind es gemäss einem Beschluss des Kantonsrats zum Sparpaket «Konsolidierungsprogramm 2017» die Gemeinden. Allerdings nur theoretisch: Die Kommunen können sich nämlich über eine Sonderabgabe refinanzieren. Von diesem Recht machen die Gemeinden denn auch Gebrauch, indem sie jeder steuerpflichtigen Person jährlich zwölf Franken abknöpfen. Elf Franken fliessen auf ein Konto, das der Kanton verwaltet, einen Franken streichen die Gemeinden für die Deckung ihres Aufwands ein. Ende Februar läuft die auf fünf Jahre befristete Erhebung aus.

Mit zweiter Tranche werden Kosten fast gedeckt

Nun beantragt die Luzerner Regierung dem Kantonsrat, die Sonderabgabe für altlastenrechtliche Ausfallkosten um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das sei eine pragmatische Lösung, die planerische und finanzielle Sicherheit für die noch anstehenden und gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen schaffe, hält die Exekutive in ihrer am Montag veröffentlichten Botschaft fest. Insgesamt sollen so innert zehn Jahren rund 36 Millionen Franken zusammenkommen. Eine weitere Verlängerung der Sonderabgabe schliesst die Regierung aus.

Die Differenz zu den geschätzt nötigen 40 Millionen ist laut Andrea Liniger vom Rechtsdienst des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements auf zwei Gründe zurückzuführen: einerseits auf den einen Franken, den die Gemeinden für ihren administrativen Aufwand bei sich verbuchen, andererseits auf Schwankungen bei der Zahl der Steuerpflichtigen.

40 Millionen könnten bei weitem nicht reichen

Eine Differenz könnte es auch zu den erwarteten Ausfallkosten von 40 Millionen geben. Es handle sich nämlich um eine «konservative Annahme», schreibt die Regierung. Unsicherheiten bestünden, weil die Grundlagen für die Abschätzung des Aufwands für Altlastensanierungen im Kanton Luzern «noch nicht vollständig vorhanden» seien. Dadurch steige das Risiko, dass Verursacher von Altlasten nicht mehr ermittelt werden könnten. Sanierungen von noch unbekannten Standorten könnten deshalb «möglicherweise zusätzliche Kosten von mehreren Millionen Franken verursachen», heisst es in der Botschaft.

Dass Luzern bei der Altlastensanierung im Vergleich zu anderen Kantonen und gemessen an den Vorgaben des Bunds stark in Verzug ist, hat gemäss Andrea Liniger mit der dünnen Personaldecke in der Abteilung Gewässer und Boden bei der Dienststelle Umwelt und Energie zu tun. Dies habe zu einer Verzögerung bei der Aufarbeitung der belasteten Standorte und der Bearbeitung von komplexen Fällen geführt. Inzwischen habe man den «bisher sehr schlank gehaltenen Vollzugsapparat im Kanton Luzern jedoch personell aufgestockt», sagt Liniger. Konkret: Seit 2019 wurde die Fachabteilung Altlasten um 170 Stellenprozente auf nun insgesamt knapp drei Vollzeitstellen erweitert.

Im Kantonsrat könnte es knapp werden

Gibt der Kanton bei der Sanierung von Altlasten künftig mehr Gas, minimiert er damit gleich zwei Risiken. Erstens jenes von Ausfällen durch nicht mehr ermittelbare Umweltsünder, zweitens die Gefahr des Wegfalls von Bundesgeldern. Die bisher unbefristete Beteiligung des Bundes von 30 bis 40 Prozent an den Ausfallkosten soll nämlich fallen. Damit will der Bund den Druck auf die Kantone, die Sanierung belasteter Standorte voranzutreiben, erhöhen.

Offen ist, wie der Antrag der Regierung im Parlament ankommt. In der Vernehmlassung haben sich SVP, SP und Grüne jedenfalls kritisch geäussert. Sie fordern, die Ausfallkosten seien wieder, wie das bis 2017 der Fall war, vom Kanton zu tragen. Eine solidarische Finanzierung über eine einkommensunabhängige Sonderabgabe lasse sich angesichts der stabilen finanziellen Lage des Kantons nicht mehr rechtfertigen, die Bürgerinnen und Bürger seien zu entlasten. Die drei Fraktionen halten zusammen 56 der 120 Sitze im Parlament. CVP, FDP, der Verband der Luzerner Gemeinden sowie die Stadt Luzern hingegen begrüssen die Verlängerung der Sonderabgabe. Die im Kantonsrat mit acht Personen vertretene GLP hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

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